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Generalbundesanwaltschaft untersucht eigene NS-Vergangenheit: Sich auch mit "furcht­baren Juristen" beschäf­tigen

02.07.2019

Recherche in alten Büchern (Symbolbild)

© beeboys - stock.adobe.com

Die Generalbundesanwaltschaft knüpft an die Aufarbeitung der "Akte Rosenburg" an und untersucht ihre eigene NS-Vergangenheit. Kurz nach dem Krieg betrug der Anteil von NSDAP-Mitgliedern in der Behörde rund 80 Prozent.

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Die Bundesanwaltschaft war in ihren Anfangsjahren nach dem Zweiten Weltkrieg von Juristen mit NS-Vergangenheit durchsetzt. 1953 seien 22 der 28 Mitarbeiter des höheren Dienstes ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen, sagte der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling am Dienstag in Karlsruhe, dem Sitz der Behörde. Das entspreche einem Anteil von rund 80 Prozent.

Die Zahlen stammen aus einem Forschungsprojekt im Auftrag von Generalbundesanwalt Peter Frank, das seit Ende 2017 läuft. Das Anfangspersonal der Staatsanwaltschaft des Bundes bestand demnach aus einem Oberbundesanwalt, zwei Bundesanwälten und zwei Mitarbeitern. Drei dieser fünf waren Mitglieder in der NSDAP, die anderen beiden waren Staatsanwälte im nationalsozialistischen Justizdienst. Die kompletten Ergebnisse des Projekts sollen bis Ende des Jahres vorliegen.

Eine besondere Rolle spielt dabei die Person Wolfgang Fränkels. Fränkel wurde 1962 für einige Monate Generalbundesanwalt, obwohl er im Nationalsozialismus als Hilfsarbeiter der Reichsanwaltschaft in etlichen Fällen die Umwandlung von Haft- in Todesstrafen zu verantworten hatte. Vorher war er seit 1951 Bundesanwalt.

Reichsanwaltschaft als Vorgängerbehörde

Bei einem Symposium am Bundesgerichtshof (BGH) zur Bundesanwaltschaft und der NS-Zeit stellte Peter Frank die Bedeutung des Projekts in den Vordergrund. Gerade in der heutigen Zeit sei das Thema wichtig. "Juristen - auch furchtbare Juristen - stützen sich in aller Regel auf formelle Rechtsvorschriften", sagte Frank.

Im NS-Staat hatte die Reichsanwaltschaft als Vorgängerbehörde der Bundesanwaltschaft die Möglichkeit, gegen rechtskräftige Strafurteile die sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben. Frank sprach von einem "schlagkräftigen Instrument der NS-Unrechtsjustiz", um Urteile im Sinne der NS-Ideologie zu verschärfen. Fränkel habe das Instrument häufig genutzt, um ein härteres Urteil oder gleich die Todesstrafe zu beantragen. In anderen Fällen habe er es Verurteilten verweigert, zu ihren Gunsten Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen.

Frank sagte, er erhoffe sich von der Forschungsarbeit auch Erkenntnisse dazu, wie Fränkel sich vor seiner Ernennung zum Behördenleiter in seiner Rolle als Bundesanwalt verhielt. "Man kann vermuten, dass er sich unauffällig in das System des bundesrepublikanischen Staatsschutzstrafrechts einfügte."

Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe wird von dem Juristen Safferling und dem Historiker Friedrich Kießling geleitet. Ihre Forschungen knüpfen an ein Aufarbeitungsprojekt des Bundesjustizministeriums ("Die Akte Rosenburg") an, das 2016 abgeschlossen wurde. Dabei war herausgekommen, dass in der Nachkriegszeit mehr als die Hälfte der Führungskräfte ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. Jeder Fünfte war SA-Mann gewesen, 16 Prozent kamen aus dem früheren Reichsjustizministerium. Untersucht wurden damals 170 Personen für die Zeit von etwa 1949/50 bis 1973.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Generalbundesanwaltschaft untersucht eigene NS-Vergangenheit: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36235 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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