Vom Generalbundesanwalt mit Haftbefehl gesucht: Nord-Stream-Ver­däch­tiger in Polen fest­ge­nommen

30.09.2025

Nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipeline ist ein Verdächtiger in Polen gefasst worden. Was über die Festnahme und die Hintergründe bekannt ist.

Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist ein von Deutschland mit Haftbefehl gesuchter Verdächtiger nach Angaben seines Anwalts in Polen gefasst worden. Sein Mandant, der Ukrainer Vladimir Z., sei in den frühen Morgenstunden in einem Warschauer Vorort festgenommen worden, sagte der Anwalt Tymoteusz Paprocki nach Angaben der polnischen Nachrichtenagentur PAP.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Warschau bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, die Festnahme in Pruszkow sei aufgrund eines vorliegenden Europäischen Haftbefehls (EuHB) erfolgt. Den Namen des Verdächtigen wollte er zunächst nicht bestätigen – mittlerweile ist dies seitens des Generalbundesanwalts (GBA) geschehen.

Der Anschlag im Herbst 2022 hatte weltweit Schlagzeilen gemacht. Mehrere Sprengungen beschädigten die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Insel Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch nicht in Betrieb.

Z. ist laut Mitteilung des GBA des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 Strafgesetzbuch, StGB), der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie der Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) dringend verdächtig.

Tauchlehrer unter Verdacht

Nach der Tat kam schnell die Frage auf, wie die Sprengladungen wohl angebracht wurden, um die Leitungen der Pipelines zu beschädigen. Experten hielten es für wahrscheinlich, dass ausgebildete Taucher Sprengsätze an den Orten angebracht haben könnten. So sieht es auch der GBA – Z. sei als ausgebildeter Taucher an sämtlichen Tauchgängen zur Platzierung der Sprengsätze beteiligt gewesen. Für den Transport hätten er und seine Mittäter eine Segelyacht, die von Rostock aus gestartet sei. Die Yacht sei zuvor mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden, so der GBA.

Zu den Tätern und den Drahtziehern kursierten lange unterschiedliche Spekulationen. Schließlich geriet unter anderem Vladimir Z. ins Visier der Ermittler, der Medienberichten zufolge als Tauchlehrer tätig sein soll. Er hielt sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Warschau zunächst in Polen auf, soll sich aber von dort in sein Heimatland abgesetzt haben. Die deutschen Strafverfolger hatten sich mit einem Europäischen Haftbefehl an die polnischen Behörden gewandt. Zuletzt gab es Medienberichte, wonach Vladimir Z. noch kürzlich in der Nähe von Warschau gewohnt haben soll.

Erst Ende August war in Italien einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Sabotage festgenommen worden. Der GBA wirft dem 49 Jahre alten Serhij K. gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Er soll nach Deutschland ausgeliefert werden.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Vom Generalbundesanwalt mit Haftbefehl gesucht: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58279 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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