Gegen zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe 'Letzten Verteidigungswelle' wurde Anklage erhoben. Es geht u.a. um Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum versuchten Mord.
Nachdem es in Hamburg bereits mehrjährige Freiheitsstrafen gegen Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierung "Letzte Verteidigungswelle (L.V.W)" gab, hat der Generalbundesanwalt (GBA) nun zwei weitere mutmaßliche Mitglieder angeklagt. Joel F. und Elias F. sollen sich vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena verantworten müssen.
Der GBA wirft ihnen vor, gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 (Strafgesetzbuch, StGB) eine inländische terroristische Vereinigung – konkret die L.V.W – unterstützt zu haben. Zudem sollen sie Beihilfe (§ 27 StGB) zum versuchten Mord (§§ 211 Abs. 2, 22, 23 StGB), zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge (§§ 306c, 22, 23 StGB) und zur versuchten schweren Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) geleistet haben.
Die allesamt jugendlichen Mitglieder der im April 2024 gegründeten L.V.W verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner sollte ein Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeigeführt werden. Konkret wollten sie – ggf. tödliche – Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und Einrichtungen des politisch linken Spektrums verüben.
Im Mai 2025 hatte es eine bundesweite Razzia gegen die Gruppierung gegeben. Die Angeschuldigten wurden jedoch erst im Juni 2026 festgenommen. Einer von ihnen sitzt in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen den anderen Angeschuldigten wurde gemäß § 116 Strafprozessordnung (StPO) außer Vollzug gesetzt.
Laut der Anklage begaben sich die Angeschuldigten Anfang Januar 2025 gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der L.V.W. zu einer Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln. Die Gruppe warf ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen. Dabei hatten die nunmehr Angeschuldigten jeweils die Aufgabe, das Geschehen abzusichern bzw. die Tat zu filmen. Zu einem Brand kam es indes nicht.
jb/LTO-Redaktion
Vorwurf u.a. Beihilfe zum versuchten Mord und kriminelle Vereinigung: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60773 (abgerufen am: 10.09.2026 )
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