Generalbundesanwalt klagt Daniela Klette an: "Das ist vor allem poli­tisch moti­viert"

von Hasso Suliak

27.03.2026

Der mutmaßlichen Ex-Terroristin Daniela Klette wird die Beteiligung an drei RAF-Anschlägen Anfang der 90er-Jahre vorgeworfen. In zwei Fällen geht es um versuchten Mord. Ihr Anwalt spricht von einer "politisch motivierten" Anklage.

Ein Bank-Gebäude in Eschborn, eine Botschaft in Bad Godesberg, ein Gefängnis in Weiterstadt: In der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 soll die im Februar 2024 in Berlin festgenommene Daniela Klette an drei Anschlägen der inzwischen aufgelösten Roten Armee Fraktion (RAF) mitgewirkt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft der 67-Jährigen in ihrer Anklage in zwei Fällen versuchten Mord sowie versuchtes und vollendetes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, erpresserischen Menschenraub und besonderen schweren Raubes in Mittäterschaft vor. Die einschlägigen Strafvorschriften lauten: § 211 Abs. 2, § 311 Abs. 1 a. F., § 239a Abs. 1, §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, §§ 22, 23, 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB).

Eine mögliche Mitgliedschaft Klettes in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nicht Gegenstand der Anklage. Die Tat gilt als verjährt.

Einer von Klettes Anwälten, der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune, kritisierte gegenüber LTO das Vorgehen der Bundesanwaltschaft als "vor allem politisch motiviert". Die Anklage beruhe im Wesentlichen auf zweifelhaften Aussagen eines ehemaligen V-Manns.

Klette befindet sich derzeit aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Verden im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren in Untersuchungshaft. Hinsichtlich der jetzt angeklagten Taten war Klette im März 2024 vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ein Haftbefehl vom 9. Mai 2018 verkündet und sogenannte Überhaft vorgemerkt worden.

Anschlag auf Deutsche-Bank-Gebäude scheiterte

Der Generalbundesanwalt (GBA) geht in seiner auf den 23. datierten Anklageschrift davon aus, dass Klette der sogenannten dritten Generation der RAF angehört und sich in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 an drei Anschlägen der RAF maßgeblich beteiligt hat.

Konkret habe Klette am Morgen des 25. Februar 1990 als Teil der "Kämpfenden Einheit Febe Elizabeth" versucht, vor dem Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank in Eschborn eine Sprengstoffexplosion auszulösen. "Hierzu stellten Mitglieder des Kommandos einen mit Doubletten-Kennzeichen versehenen Pkw VW Golf im Bereich der Toreinfahrt ab. Im Kofferraum des Fahrzeugs befanden sich insgesamt 45,05 Kilogramm Sprengstoff. Am Einbau des Sprengstoffs hatte Daniela Klette mitgewirkt", ist die Anklagebehörde überzeugt.

Zu einer Explosion kam es bei dem Anschlagsversuch nicht, weil letztlich die Zündvorrichtung versagte. Im Falle einer Detonation, so die Bundesanwaltschaft, hätte die Druckwelle aber den im Eingangsbereich des Gebäudes gelegenen Wachraum erfasst, in dem sich zu dieser Zeit drei Sicherheitsbedienstete der Deutschen Bank AG aufhielten.

"250 Schüsse auf die amerikanische Botschaft"

Der zweite Tatkomplex, der Klette zur Last gelegt wird, betrifft einen Anschlag im damaligen Bonner Diplomaten-Stadtteil Bad Godesberg.

Am Abend des 13. Februar 1991 soll Klette dort zusammen mit anderen RAF-Mitgliedern als "Kommando Vincenzo Spano" einen Schusswaffenanschlag auf die US-Botschaft ausgeführt haben. "Die Angeschuldigte feuerte gemeinsam mit zwei weiteren Schützen von der gegenüberliegenden Rheinseite aus mit automatischen Langwaffen mindestens 250 Schüsse auf das Botschaftsgebäude ab. Mindestens 57 Projektile trafen die Botschaft", so die Anklage. Durch die Schüsse seien zwanzig Personen "unmittelbar gefährdet" worden.

Millionenschaden bei Anschlag auf JVA

Der dritte Tatkomplex, der Klette zugerechnet wird, betrifft schließlich einen am 27. März 1993 auf die seinerzeit neu gebaute, aber noch nicht mit Gefangenen belegte Justizvollzugsanstalt (JVA) Weiterstadt. Dieser sei in den frühen Morgenstunden vom RAF-Kommando "Katharina Hammerschmidt" durchgeführt worden. "Zu dem Kommando zählte auch Daniela Klette", ist der GBA überzeugt.

Mitglieder der Gruppe hätten bei dieser Tat die Anstaltsmauer überstiegen und unter Vorhalt einer Maschinenpistole das Wachpersonal sowie einige Vollzugsdienstanwärter überwältigt. Die Opfer seien gefesselt und in einem VW-Transporter vom Anstaltsgelände gebracht worden. Mitglieder des Kommandos hätten dann einem Geschädigten Fahrzeugschlüssel und Geldbörse abgenommen. "Später zündete das Kommando in der Justizvollzugsanstalt mehrere Sprengsätze, wobei Daniela Klette daran mitgewirkt hatte, die Sprengladungen anzubringen." Laut Bundesanwaltschaft entstand damals an dem Verwaltungsgebäude sowie an drei Zellengebäuden ein Gesamtschaden von etwa 63 Millionen Euro.

Seit März 2025 Prozess am LG Verden

Bei der Tat in Weiterstadt sollen auch Klettes mutmaßliche Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg dabei gewesen sein. Die beiden Männer sind weiter auf der Flucht, auch gegen sie wird ermittelt. Gemeinsam mit Klette sollen sie laut Staatsanwaltschaft Verden von 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Wegen dieser Überfälle steht Klette schon seit Anfang März 2025 vor dem Landgericht Verden. Das Verfahren ist juristisch von dem der Bundesanwaltschaft getrennt und könnte bald enden. Möglicherweise beginnen die Plädoyers bereits nach Ostern.

Verteidiger: BKA-Spurenauswertung entlastet Klette in zwei Fällen

In einer ersten Reaktion kritisierte Klette-Verteidiger Theune die Anklageerhebung durch den GBA gegenüber LTO scharf. "Es ist bezeichnend, dass die Bundesanwaltschaft nunmehr doch noch Anklage erhebt, obwohl die DNA-Nachermittlungen größtenteils erfolglos verlaufen sind. Sie stützt sich dabei ganz wesentlich auf den Zeugen Klaus Steinmetz, obwohl der in der Vernehmung durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt bereits angegeben hat, früher so viel gelogen zu haben, dass er nicht mehr sagen kann, was überhaupt jemals der Wahrheit entsprach." 

Außerdem, so Theune, seien vom Bundeskriminalamt (BKA) mit hohem Aufwand 1.400 Spuren nachträglich untersucht worden – mit dem Ergebnis, dass jedenfalls bei zwei der drei vorgeworfenen Taten "keine der Spuren mit unserer Mandantin gematcht" hätten. "Jetzt wird einfach trotzdem Anklage erhoben, als ob beides gar nicht passiert wäre. Das ist aus meiner Sicht vor allem politisch motiviert", so Theune.

Ehemaliger V-Mann als Hauptbelastungszeuge?

Beim erwähnten Steinmetz, auf dessen Aussagen wohl die Anklage gegen Klette maßgeblich beruht, handelt es sich um einen ehemaligen V-Mann. Der heute 67-Jährige wurde bereits in den 80er-Jahren vom Verfassungsschutz angeworben. Unter dem Decknamen "Bruno" bespitzelte er über Jahre die linksautonome Szene. Anfang der 90er-Jahre soll er dann Zugang zur Kommandoebene der RAF bekommen haben.

Eine besondere Rolle spielte Steinmetz auch im Zusammenhang mit einem völlig aus dem Ruder gelaufenen GSG-9-Einsatz im mecklenburgischen Bad Kleinen im Juni 1993. Bei diesem starben der RAF-Terrorist Wolfgang Grams und ein GSG9-Beamter. V-Mann Steinmetz war damals als angeblicher Mit-Terrorist vor Ort und wurde zusammen mit RAF-Terroristin Birgit Hogefeld "überwältigt". Bis heute steht der Fall für das Versagen von Behörden und Einsatzkräften: Der damalige Bundesinnenminister musste zurücktreten, der Generalbundesanwalt wurde des Amtes enthoben, hohe Beamte im Bundeskriminalamt wurden zwangsversetzt. 

Steinmetz soll sich seit 1993 in einem Zeugenschutzprogramm des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes befinden.

OLG-Staatsschutzsenat erläutert die StPO

Erhoben wurde die Anklage gegen Klette vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az. 8 St 1/26). Zuständig ist dort der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) unter Vorsitz von Jürgen Bonk. Dieser muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.

In einer eher ungewöhnlich ausführlichen Pressemitteilung erläuterte das Gericht am Freitag den üblichen Ablauf des weiteren Verfahrens: Nach der Anklageerhebung durch den GBA schließe sich nun das sogenannte Zwischenverfahren an. In diesem werde entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

"Erster Schritt dieses üblicherweise einige Monate beanspruchenden Verfahrens ist, der Angeschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu den Anklagevorwürfen zu äußern", so das Gericht. Nur wenn "die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung die des Freispruchs überwiegt", werde die Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 203 Strafprozessordnung (StPO) gegen Klette beschlossen.

Offenbar wegen des zu erwartenden Medienrummels hat sich der Senat mit der Pressemitteilung bewusst viel Mühe gegeben.

Zitiervorschlag

Generalbundesanwalt klagt Daniela Klette an: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59614 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen