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GBA zu möglichen Kriegsverbrechen: Gene­ral­bun­des­an­walt ermit­telt im Ukraine-Krieg

08.03.2022

Flüchtlinge aus der Stadt Irpin am 6. März 2022.

Millionen Menschen fliehen aus der Ukraine, um der russischen Invasion zu entkommen. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Oleksandr Ratushniak

Der Generalbundesanwalt ermittelt nun wegen möglicher Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine - gegen Putin persönlich allerdings nicht.

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Der Generalbundesanwalt (GBA) hat ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eingeleitet, wie die Pressestelle des GBA gegenüber LTO bestätigte. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat die Karlsruher Behörde konkrete Anhaltspunkte für bereits begangene Kriegsverbrechen durch Russland. Die Ermittler befürchten zudem, dass es zu weiteren Straftaten kommt, wie es hieß. Bei einem Strukturermittlungsverfahren geht es zunächst darum, ohne konkrete Beschuldigte möglichst breit Beweise zu sichern. Diese Informationen sollen später dazu dienen, Einzelne strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Keine Ermittlungen gegen Putin in Deutschland

Ermittlungen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin persönlich darf es hingegen nicht geben. Während seiner Amtszeit genießt er als Staatspräsident persönliche Immunität vor Strafverfolgung in Deutschland. Dies beinhaltet bereits Immunität vor Ermittlungen. Wenn Wladimir Putin indes seine Position als Staatspräsident verliert, wären Ermittlungen denkbar. 

Auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt bereits. Nach herrschender Auffassung gilt vor internationalen Tribunalen der Grundsatz der persönlichen Immunität nicht. Insoweit könnte als auch gegen Wladimir Putin ermittelt werden. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) läuft zudem ein Verfahren der Ukraine gegen Russland, um einstweilige Maßnahmen zu erwirken. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war die Ukraine schon erfolgreich - allerdings ohne darauffolgende Reaktion Russlands.

dpa/fz/pdi/LTO-Redaktion

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GBA zu möglichen Kriegsverbrechen: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47754 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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