Generalbundesanwalt zu Kriegsverbrechen in Syrien: Mut­maß­li­ches "Free Pales­tine Move­ment"-Mit­g­lied ange­klagt

14.04.2022

Schon im Sommer 2021 hat der GBA einen Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen palästinensischen Terroristen erwirkt. Jetzt wurde gegen den Mann Anklage wegen Kriegsverbrechen in Syrien erhoben.

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat vor dem Kammergericht Berlin gegen eine staatenlose Person Anklage wegen Kriegsverbrechen (§ 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)), Mord in sieben Fällen und gefährlicher Köperverletzung in Zusammenhang mit dem Syrien-Krieg erhoben. Der staatenlose Angeschuldigte war Mitglied verschiedener palästinensischen Terrororganisationen. Im Sommer 2021 wurde er festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Laut Anklage soll der Mann am 23. März 2014 in Damaskus mit einer Panzerabwehrwaffe eine Granate in eine Menschenmenge gefeuert haben. Die Geschädigten warteten zu diesem Zeitpunkt am Rajeh-Platz auf die Ausgabe von Hilfsgütern durch das "Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten" (UNRWA). Mindestens sieben Personen wurden dabei getötet und mindestens drei weitere wurden schwer verletzt, darunter auch ein sechsjähriges Kind, so die Anklage.

Zum Zeitpunkt der Tat war der Angeschuldigte Mitglied der Gruppierung "Free Palestine Movement" (FPM), welche als Miliz hauptsächlich in Syrien agiert. Zuvor war der Mann bereits Mitglied der Terroroganisation "Volksfront zur Befreiung Palästinas Generalkommando" (PFLP-GC). Diese werden durch den GBA als "bewaffneten Milizen" eingeschätzt und waren laut der Anklage nach Ausbruch des bewaffneten Konflikts in Syrien im Auftrag der Assad-Regierung in Kontrolle von Al Yarmouk, ein Stadteil im Süden von Damaskus, welcher überwiegend als Flüchtlingslager bekannt ist. In den Folgejahren, auch zum Tatzeitpunkt, riegelte wiederum das Assad-Regime nach Erkenntnissen des GBA dieses Stadtviertel vollständig ab, wodurch es zu einem Mangel an Nahrung und medizinischer Versorgung kam.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Generalbundesanwalt zu Kriegsverbrechen in Syrien: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48162 (abgerufen am: 02.12.2024 )

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