Generalbundesanwalt: Anklage wegen Mann­heimer Mes­se­rat­tentat

06.11.2024

Der Fall sorgte bundesweit für Bestürzen: Im Mai stach ein Mann in Mannheim mit dem Messer auf Menschen ein und tötete einen Polizisten. Den Angreifer hat der Generalbundesanwalt nun angeklagt.

Im Fall des Mannheimer Messerattentats hat der Generalbundesanwalt (GBA) Anklage gegen Sulaiman A. erhoben. Dem zum Tatzeitpunkt 25 Jahre alten afghanischen Staatsangehörigen werden Mord und versuchter Mord in fünf Fällen (§§ 211 Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 Strafgesetzbuch, StGB) sowie gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB) vorgeworfen.

Laut den Ermittlungsergebnissen des GBA sympathisierte der Mann mit der Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS). Ausgehend von dieser Ideologie fasste er spätestens Anfang Mai 2024 den Entschluss, einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu verüben, so die Anklage. Am 31. Mai 2024 begab er sich auf den Marktplatz in Mannheim, wo die "Bürgerbewegung Pax Europa" (BPE) eine islamkritische Kundgebung vorbereitete.

Ihm wird sodann vorgeworfen, mit einem großen Jagdmesser unvermittelt auf den Hauptredner der BPE eingestochen zu haben. Als diesem mehrere Personen zur Hilfe eilten, soll er vier weiteren Tatopfern wuchtige Messerstiche zugefügt haben. Auch soll er sich auf einen herbeigeeilten Polizeibeamten gestürzt haben und diesem von hinten kräftig mit dem Messer in dessen Kopf und Oberkörper gestochen haben. Der Polizeibeamte erlag später seinen Verletzungen, die übrigen Tatopfer erlitten teils schwerwiegende und potenziell lebensgefährliche Verletzungen, so die Feststellungen des GBA.

Wenige Tage nach der Tat übernahm der GBA wegen der besonderen Bedeutung der Tat gemäß § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Ermittlungen. Die Tat hatte bundesweite Diskussionen unter anderem zur Abschiebepraxis und zu Messerverboten ausgelöst. Der zuständige Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wird nun über die Zulassung der Anklage und eine etwaige Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden, mit einem Verfahren kann wohl frühestens 2025 gerechnet werden.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Generalbundesanwalt: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55805 (abgerufen am: 07.12.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen