Generalanwalt zum Flugverkehr: Nachtflugverbot für den Züricher Flughafen bleibt

13.09.2012

Das deutsche Nachtflugverbot für den Schweizer Flughafen Zürich wird wohl Bestand haben. Generalanwalt Jääskinen empfahl dem EuGH am Donnerstag in seinen Schlussanträgen, die Klage der schweizerischen Regierung gegen das Verbot abzuweisen.

Die deutschen Maßnahmen gegen den Fluglärm über Südbaden seien dem Zweck angemessen und widersprächen nicht dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt zumeist dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil wird in einigen Monaten gesprochen. Vor gut einer Woche hatten Deutschland und die Schweiz nach jahrelangen Verhandlungen das Ende ihres Fluglärmstreits besiegelt und einen Staatsvertrag unterzeichnet.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Generalanwalt zum Flugverkehr: Nachtflugverbot für den Züricher Flughafen bleibt . In: Legal Tribune Online, 13.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7071/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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