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Gemeinsame Bundesratsinitiative: Hamburg und Berlin fordern mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

04.09.2012

Auf Initiative der beiden Bundesländer soll die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für Betreiber der drahtlosen lokalen Netzwerke beschränkt werden kann. 

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Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz sagte, die Bundesregierung müsse Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLAN-Netze schaffen. "Für viele touristische und gastronomische Anbieter sind solche digitalen Angebote wichtige Bestandteile ihres Service. Dass sie bislang viel zu wenig genutzt werden, liegt vor allem an der unklaren Rechtslage. Eine Klärung ist ein wichtiger Schritt, um die Chancen der digitalen Welt besser nutzen zu können."

Drahtlose lokale Netzwerke hätten sich als Teil der Telekommunikationsinfrastruktur etabliert, heißt es in der Pressemitteilung des Senats weiter. So gebe es WLAN-Angebote gewerblicher Access Provider, deren Kerngeschäft darin bestehe, Nutzern öffentlichen Zugang zum Internet zu bieten. Für sie sei die Haftung im Telemediengesetz geregelt. Daneben betrieben auch Hotels oder Gaststätten als zusätzlichen Service für ihre Kunden WLANs. Für sie ließe sich aus der bisherigen Rechtsprechung nicht sicher ableiten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie bei Missbrauch durch Gäste rechtlich in Anspruch genommen werden können.
 
Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz sei es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder etwa Cafés existenzgefährdend seien. Dies verhindere derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden. Es fehlten bisher auch klare gesetzliche Vorkehrungen gegen missbräuchliche Nutzung, die unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien von WLAN-Betreibern erfüllt werden müssen, um ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko auszuschließen.

tko/LTO-Redaktion

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Gemeinsame Bundesratsinitiative: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6992 (abgerufen am: 08.02.2026 )

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