Wegen ihrer gefräßigen Ziegen muss die Gemeinde Niederheimbach im Kreis Mainz-Bingen Entschädigung an einen Winzer zahlen. In einem Zivilprozess vor dem LG Mainz hätten sich beide Parteien in dieser Woche auf einen Vergleich geeinigt, erklärte der Vorsitzende Richter am Freitag.
Die Ziegen waren mehrmals aus ihrem Gehege ausgebrochen und hatten unter anderem frisch gepflanzte Rebstöcke des Winzers angeknabbert. Die Ortsgemeinde wolle nun rund 4.600 Euro an den Mann zahlen. Die Tiere sollen rund 940 Kerner- und Grauburgunderreben angefressen haben.
Der Winzer hatte Schadenersatz für den Ernteausfall gefordert. Rund 100 Rebstöcke seien einem Gutachten zufolge nach der Knabberattacke eingegangen, wie das Landgericht (LG) mitteilte. Die Gemeinde hatte zunächst bestritten, dass die Ziegen für die Schäden verantwortlich sind. "Wir haben im Prozess elf Zeugen vernommen und alle hatten die Ziegen auch außerhalb des Geheges gesehen", sagte der Richter. Er gehe deshalb davon aus, dass die Vierbeiner die Übeltäter seien. Niederheimbach halte die Ziegen zur Landschaftspflege.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Mainz zu gefräßigen Ziegen: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7250 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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