In einer Stellungnahme für eine Expertenanhörung des Bundestags-Finanzausschusses an diesem Mittwoch haben Kriminalbeamte der Bundesregierung Fehler im Vorgehen gegen Geldwäsche vorgeworfen. Sie kritisierten in diesem Zusammenhang auch das Prozedere um den aktuellen Entwurf für ein Geldwäschebekämpfungsgesetz.
"Seit Beginn der Geldwäschebekämpfung ist zu keinem Zeitpunkt eine deutsche Gesamtstrategie oder Initiative erkennbar", so der Bund Deutscher Kriminalbeamter. "Dabei stünde der Bundesrepublik eine Vorreiterrolle bei der Geldwäschebekämpfung gut zu Gesicht".
Nach Einschätzung der Experten würde diese dazu beitragen, die staatlichen Einnahmen in der Größenordnung mehrerer Milliarden Euro jährlich zu erhöhen. Auch beim aktuellen Entwurf für ein Geldwäschebekämpfungsgesetz habe die Regierung erst auf Druck von außen reagiert. Sie versuche, "vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit das Gesicht zu wahren und Sanktionen zu entgehen".
Die Bundesregierung hat nach Kritik der Wirtschaftsorganisation
OECD und der EU-Kommission schärfere Vorschriften gegen Geldwäsche
auf den Weg gebracht. Mit dem Entwurf soll das Geldwäschegesetz internationalen Standards angepasst werden.
dpa/cla-LTO-Redaktion
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Geldwäsche: Jahresbericht 2010 der Financial Intelligence Unit Deutschland veröffentlicht
Geldwäschebekämpfungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4576 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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