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Kabinett setzt EU-Richtlinie um: Schär­feres Gesetz gegen Geld­wä­sche

31.07.2019

Geldscheine hängen an Leine

© Comugnero Silvana - stock.adobe.com

In Deutschland werden jedes Jahr mehrere zehntausend Verdachtsfälle von Geldwäsche gemeldet. Am deutschen Immobilienmarkt sollen jährlich Milliarden Euro gewaschen werden. Jetzt verschärft die Bundesregierung die Vorschriften.

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Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf verabschiedet, der strengere Regeln unter anderem für Immobilienmakler, Edelmetallhändler und Auktionshäuser vorsieht. Die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes soll mehr Kompetenzen erhalten.

"Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung ist ein zentrales Anliegen der Finanzmarktpolitik der Bundesregierung", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. "Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus schweren - oft organisierten – Straftaten erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen dann auch terroristische Straftaten finanziert", hieß es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz die vierte EU-Richtlinie gegen Geldwäsche in nationales Recht um.

Im Immobilienbereich werden für Makler und Notare die Pflichten zum Melden von Verdachtsfällen konkretisiert und verschärft. Sie gelten künftig auch bei der Vermittlung von Mietverträgen, wenn die monatliche Miete mindestens 10.000 Euro beträgt. Wie im Immobilienbereich gibt es nach den Erkenntnissen von Fachleuten auch beim Handel mit Edelmetallen wie Gold erhebliche Geldwäscherisiken. Deshalb wird dort die Grenze für bestimmte Pflichten von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt.

Mehr Meldepflichten, mehr Kontrolle und mehr Transparenz

Anbieter zur Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowährungen wie Bitcoins werden unter anderem verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Im Kunstsektor werden über Kunsthändler hinaus künftig auch Kunstvermittler und Lagerer von Kunst in Freihäfen ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro einbezogen. Und weil Kriminelle nach den Erkenntnissen von Ermittlern häufig auch Versteigerungen für Geldwäsche nutzen, werden die Vorschriften auch auf die Ausrichter von Auktionen ausgedehnt. Das gilt laut Bundesfinanzministerium auch für den Staat und damit auch für Zwangsversteigerungen von Immobilien durch Gerichte.

Mit dem neuen Gesetz soll zudem mehr Transparenz geschaffen werden. So erhält nun die Öffentlichkeit Zugriff auf das sogenannte Transparenzregister, das die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen auflistet. Das Register soll verhindern, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können.

Die Bundesnotarkammer begrüßte die schärferen Regeln im Immobilienbereich. "Die erweiterte Meldepflicht wird zu deutlich mehr Meldungen wegen Geldwäscheverdachts durch Notare als in der Vergangenheit führen", sagte ihr Präsident Jens Bormann voraus.

Der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar warf der Bundesregierung dagegen vor, sie schieße erheblich über das Ziel hinaus. "Vor allem die Veröffentlichung des Transparenzregisters für Unternehmen ist völlig unverhältnismäßig." Unternehmen würden "von der Bundesregierung offenbar datenschutzmäßig als Freiwild eingestuft". Der Verband Die Jungen Unternehmer kritisierte diesen Punkt ebenfalls. Seine Bundesvorsitzende Sarna Röser sprach von einer "Spick-Lizenz für Konkurrenten" aus China und anderen Staaten. "Sie bekämen sensible Unternehmerdaten und Beteiligungsverhältnisse auf dem Silbertablett serviert."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Kabinett setzt EU-Richtlinie um: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36793 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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