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Beltracchi muss Schadensersatz leisten: Vergleich im Rechtsstreit um gefälschten Campendonk

10.12.2012

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Kölner Kunsthaus Lempertz und der Firma Trasteco Ltd. um eine Beltracchi-Fälschung ist am Montag durch einen Vergleich beigelegt worden. Das maltesische Unternehmen, das den gefälschten Heinrich Campendonk 2006 für einen Rekordpreis ersteigert hatte, erhielt den gesamten Kaufpreis von rund 2,9 Millionen Euro zurück.

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Die nach einer Teilzahlung von Lempertz in Höhe von rund 800.000 Euro noch ausstehenden zwei Millionen Euro muss das Auktionshaus allerdings nicht selbst begleichen. Vielmehr wurde dafür das Vermögen des inzwischen verurteilten Kunstfälschers Wolfgang Beltracchi herangezogen. Dies teilten die Anwälte beider Seiten am Montag der dpa mit.

Die Hauptforderung wurde durch den Verkauf einer Hypothek auf ein Grundstück Beltracchis beglichen. Lempertz selber habe lediglich einen Teil der Zinsen und die Prozesskosten übernommen, sagte der Anwalt des Auktionshauses Heribert Reiners.

Das gefälschte Campendonk-Gemälde "Rotes Bild mit Pferden" soll Anfang der Woche an das Auktionshaus zurückgegeben werden. "Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens", teilte auch die Trasteco-Anwältin Friederike von Brühl mit.

Das Kölner Landgericht hatte Lempertz im September verurteilt, gut zwei Millionen Euro Schadensersatz für den gefälschten Campendonk an Trasteco zurückzuzahlen. Lempertz war dagegen in Berufung gegangen.

Das Urteil hatte Aufsehen erregt, weil in dem Kunstfälscherskandal um Beltracchi erstmals ein Kunsthaus zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt worden war. Dass Lempertz von Beltracchi getäuscht worden war, erkannte das Gericht nicht als Entschuldigung an. Das Bild hätte nach Ansicht des Richters naturwissenschaftlich untersucht werden müssen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Beltracchi muss Schadensersatz leisten: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7747 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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