Das gesamte Gebührenrecht des Bundes soll nach dem Willen der Bundesregierung grundlegend modernisiert und vereinheitlicht werden. In dem entsprechenden Gesetzentwurf heißt es, dass eine für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparente und nachvollziehbare Gebührenerhebung derzeit "auf Grund der stark zersplitterten und heterogenen Struktur des Verwaltungsgebührenrechts des Bundes in weit über 200 Gesetzen und Rechtsverordnungen nur bedingt möglich" sei.
Es bestünden rechtliche Unsicherheiten bei der Kalkulation der Gebühren, die mitunter im Zuge verwaltungsgerichtlicher Überprüfungen zu erheblichen Mindereinnahmen des Bundes führten. Der Vorlage zufolge soll durch "handhabbare und klare Vorgaben" für die Kalkulation der Gebühren eine rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage für die Erhebung geschaffen werden.
Zu diesem Zweck solle das Kostendeckungsprinzip gestärkt und das Gebührenrecht auf die "Erfordernisse betriebswirtschaftlicher Grundsätze" ausgerichtet werden. Ferner sollen laut Entwurf durch die Konzentration der allgemeinen Regelungen im Bundesgebührengesetz und die Schaffung einer zentralen Ermächtigungsgrundlage für die Gebührennormierung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Fachgesetze und -verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten.
hib/STO/age/LTO-Redaktion
Strukturreform soll für mehr Transparenz sorgen: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7158 (abgerufen am: 11.09.2024 )
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