Im Streit um die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt hat erstmals eine Gemeinde vor dem Verfassungsgericht des Landes einen Erfolg verbucht. Die Gemeinde Schopsdorf ist ab sofort wieder eigenständig, zumindest vorläufig.
Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, gaben die Richter in Dessau-Roßlau am Mittwoch der kommunalen Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Schopsdorf teilweise statt. Die gesetzliche Regelung über die Auflösung der Gemeinde und deren Eingemeindung in die Stadt Möckern sei verfassungswidrig, da es bei der Anhörung der Bürger Verfahrensfehler gegeben habe. Die Bewohner seien zu spät und damit nicht ausreichend informiert worden. Schopsdorf (Jerichower Land) sei nun wieder eigenständig. Die Gebietsreform als solche sei mit dem Urteil aber nicht gekippt worden (Urt. v. 31.08.2011, Az. LVG 43/10, LVG 48/10, LVG 45/10).
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) erklärte, das Landesverfassungsgericht (LVerfG) habe die Klage von Schopsdorf allein aus formellen Gründen als begründet angesehen. Die Gemeindegebietsreform stehe trotz der Entscheidung. Das Innenministerium halte an den Plänen zur Eingliederung von Schopsdorf in eine größere Kommune fest. Es werde dazu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen. Angesichts der vielen Anhörungen vor Verabschiedung der Reform sei im Fall von Schopsdorf leider ein Fehler geschehen.
Erfolglos blieben hingegen die Gemeinde Angersdorf (Saalekreis) - ein erbitterter Gegner der Reform - und Thießen (Landkreis Wittenberg). Das LVerfG wies die beiden Beschwerden zurück. Die Eingemeindung in die Einheitsgemeinde Teutschenthal beziehungsweise in die Stadt Coswig sei verfassungsgemäß, die Anhörung im Vorfeld rechtens verlaufen. Nach Angaben des Sprechers sind aber weitere Klagen von Kommunen gegen die Reform am Landesverfassungsgericht anhängig.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Gebietsreform in Sachsen-Anhalt: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4186 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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