2022 verurteilte das OLG Koblenz einen Syrer nach dem Weltrechtsprinzip wegen Staatsfolter. Nun nahm die Bundesanwaltschaft einen weiteren mutmaßlichen Ex-Geheimdienstmitarbeiter fest. In Frankfurt endet ein dritter Prozess gegen einen Arzt.
Die Bundesanwaltschaft hat in Rheinland-Pfalz einen mutmaßlichen ehemaligen Wärter des berüchtigten syrischen Geheimdienstgefängnisses Al-Khatib festnehmen lassen. Fahad A. soll unter anderem an weit über 100 Verhören beteiligt gewesen sein, bei denen Gefangene körperlich schwer misshandelt wurden, so die Karlsruher Behörde. Zahlreiche Inhaftierte starben demnach an den Folgen der Misshandlung und den Haftbedingungen.
Der Beschuldigte soll von April 2011 bis April 2012 in dem vom syrischen Allgemeinen Geheimdienst betriebenen Gefängnis Al Khatib in der syrischen Hauptstadt Damaskus gearbeitet haben. Auf Anweisung seiner Vorgesetzten soll er die Inhaftierten auch nachts drangsaliert haben, in dem er sie an der Decke aufhängte oder mit kaltem Wasser übergoss, heißt es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Bei Verhören seien die Gefangenen etwa durch Stromstöße oder Schläge mit Kabeln misshandelt worden. "Infolge solcher Misshandlungen sowie der katastrophalen Haftbedingungen kamen mindestens 70 Gefangene ums Leben", heißt es in der Mitteilung der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde.
Die für die Verfolgung von Völkerstraftaten in Deutschland zuständige Bundesanwaltschaft wirft A. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Völkerstrafgesetzbuch, VStGB) in Form von Folter (Abs. 1 Nr. 5), Freiheitsberaubung (Nr. 9) und Tötung (Nr. 1) vor. Beamte des Bundeskriminalamts nahmen ihn den Angaben zufolge am Dienstag im pfälzischen Pirmasens fest. Anschließend wurde A. in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt, der den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug setzte. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Weltweit erster Staatsfolter-Prozess 2022 in Koblenz
Dass solche schweren Verbrechen auch in Deutschland verfolgt und angeklagt werden können, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip, verankert in § 1 VStGB. Das erlaubt die weltweite Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen, die im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zum Inland haben. Zu den Völkerrechtsverbrechen zählen zum Beispiel Kriegsverbrechen, Völkermord und – wie im Fall der jüngsten Festnahme – Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Der aktuelle Fall erinnert an den Prozess gegen Anwar R., einen Syrer, bei dem vor einigen Jahren am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz das Weltrechtsprinzip angewandt wurde. Dabei handelte es sich um den weltweit ersten Prozess wegen Staatsfolter in Syrien.
In dem von April 2020 bis Januar 2022 dauernden Prozess verurteilte das OLG Koblenz einen ehemaligen Vernehmungschef eines Gefängnisses des Allgemeinen Geheimdienstes in Damaskus zu lebenslanger Haft. Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision im April 2022 verwarf, ist die Verurteilung rechtskräftig. Der Mann ist für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich. Nach seiner Flucht nach Deutschland wurde er von Folteropfern erkannt und 2019 festgenommen.
Auch R. arbeitete, wie mutmaßlich der nun festgenommene A., in der Abteilung 251 (Al Khatib) und beging die Verbrechen laut Gericht zwischen 2011 und 2012.
In Frankfurt am Main geht Prozess gegen Folter-Arzt zu Ende
Damals schlug das Regime des im Dezember 2024 gestürzten Machthabers Baschar Al-Assad in Reaktion auf den sog. Arabischen Frühling einen brutalen Kurs im Umgang mit Oppositionellen ein. Dem Geheimdienst kam dabei die zentrale Funktion zu, Regime-feindliche und -kritische Kräfte aufzuspüren, um Aufstände im Keim zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Hunderte – tatsächliche oder vermeintliche – Oppositionelle wurden gefoltert, getötet oder verschwanden vom Erdboden.
Ebenfalls am Dienstag ging der Strafprozess gegen einen syrischen Arzt vor dem OLG Frankfurt am Main zu Ende. Auch Alaa M. soll für das Assad-Regime getötet und gefoltert haben. M. soll Teil des Terrorsystems im Militärkrankenhaus von Homs gewesen sein. Dort kam es zu exzessiver Gewalt, von der Notaufnahme bis zu den unterirdischen Kellern, in denen Gefangene unter katastrophalen Bedingungen zusammengepfercht waren. Auch hier lautet der Vorwurf auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch hier geht es um die Jahre 2011 und 2012.
Konkret werden M. zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt. Er soll Körperteile mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben - unter anderem den Genitalbereich eines höchstens 14 Jahre alten Jungen. Er soll einem Mann eine tödliche Substanz gespritzt, einen Häftling mit gebrochenem Oberschenkel ohne Narkose operiert, Kranken lebenswichtige Medikamente verweigert und Gefangene brutal misshandelt haben - in einem Fall hing das Opfer an der Decke.
Seit über drei Jahren wird vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gegen ihn verhandelt. Die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft forderten am Freitag in ihren insgesamt siebenstündigen Plädoyers lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und ein Berufsverbot. Ein Gutachter hatte Alaa M. einen nicht sexuellen Sadismus attestiert. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für eine Gefahr für die Allgemeinheit und fordert deshalb Sicherungsverwahrung, damit er nicht vorzeitig entlassen werden kann.
Die Rechtsanwälte des Angeklagten sowie der Nebenkläger sollen nächste Woche plädieren, nach der bisherigen Planung will der Staatsschutzsenat am 16. Juni sein Urteil verkünden.
dpa/mk/LTO-Redaktion
Festnahme wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57300 (abgerufen am: 17.05.2026 )
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