Experten sehen eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass Russland in der Ukraine Kriegsverbrechen begeht. Seit März 2022 führt die Generalbundesanwaltschaft sog. Strukturermittlungen durch, nun gibt es offenbar konkrete Tatverdächtige.
Die Bundesanwaltschaft prüft ein mögliches Kriegsverbrechen im Kiewer Vorort Hostomel. Wie eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage in Karlsruhe bestätigte, hat die Behörde Mitte Juli ein erstes personenbezogenes Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es gehe um den Vorwurf, dass Zivilisten – darunter eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit – in dem ukrainischen Ort von russischen Streitkräften beschossen und verletzt wurden. "Insoweit besteht ein Anfangsverdacht der Begehung von Kriegsverbrechen."
Zur Aufklärung stehe man in engem Kontakt mit den ukrainischen Strafverfolgungsbehörden. Weitere Einzelheiten und wann sich der Vorfall in Hostomel zugetragen haben soll, wurden zunächst nicht bekannt. Zuvor hatte LTO unter Berufung auf die FAZ darüber berichtet. Die Bundesanwaltschaft hatte schon im März 2022 zu Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg sogenannte Strukturermittlungen eingeleitet. Dabei geht es darum, zunächst ohne konkrete Beschuldigte möglichst breit Beweise zu sichern.
Für einen Völkermord sieht die Bundesanwaltschaft indes keinen Anfangsverdacht und führt nicht einmal Strukturermittlungen. Ein Expertengutachten des Raoul Wallenberg Centre for Human Rights, das Rechtsanwalt Dr. Patrick Heinemann kürzlich auf LTO analysierte, sieht dagegen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Russland in der Ukraine Völkermord begeht.
dpa/mk/LTO-Redaktion
Kriegsverbrechen in der Ukraine: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52797 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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