Hat Zschäpe bei V-Mann gearbeitet?: Bun­des­an­walt­schaft hat "kei­nerlei Anhalts­punkte"

08.04.2016

Haben die mutmaßlichen Rechtsterroristen Zschäpe und Mundlos nach ihrem Abtauchen bei einem Informanten des Verfassungsschutz gearbeitet? Neue Enthüllungen zum Prozess legen das nahe. Der GBA hat dazu aber keine Hinweise.

Die Bundesanwaltschaft hat keine Hinweise darauf, dass die mutmaßlichen NSU-Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe nach ihrem Abtauchen bei einem zeitweiligen Informanten des Verfassungsschutzes gearbeitet haben. Eine Sprecherin verwies am Freitag auf ihre Äußerungen bei Spiegel Online. Dort sagte sie: "Die Ermittlungen haben bislang keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Mitglieder des NSU in einem von Ralf M. betriebenen Unternehmen beschäftigt waren."

Die beiden mutmaßlichen Rechtsterroristen sollen während ihrer Zeit im Untergrund in Firmen gearbeitet haben, die von einem V-Mann des Verfassungsschutzes betrieben wurden. Uwe Mundlos und Beate Zschäpe sollen zeitversetzt in Zwickau bei dem Neonazi Ralf Marschner beschäftigt gewesen sein. Marschner war unter dem Tarnnamen "Primus" als Informant für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) tätig.

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatte von einem früheren Geschäftspartner des Mannes Hinweise darauf bekommen, dass Zschäpe in einem von diesem betriebenen Szene-Laden gearbeitet habe. Zuvor hatten ARD und Welt mit Verweis auf Dokumente und Zeugen berichtet, dass Mundlos im Bauunternehmen des V-Manns "Primus" als Vorarbeiter gearbeitet habe.

Spiegel Online berichtete dagegen unter Berufung auf Ermittlerkreise, dass die Befragung ehemaliger Mitarbeiter in beiden Fällen keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben habe. In einem der dpa vorliegenden Protokoll des Bundeskriminalamts von 2012 wird ein Vernehmer allerdings mit den Worten wiedergegeben: "Es liegen Erkenntnisse vor, dass die Beate Zschäpe im Ladengeschäft <Heaven & Hell> gearbeitet oder wenigsten (sic) mit ausgeholfen hat."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hat Zschäpe bei V-Mann gearbeitet?: Bundesanwaltschaft hat "keinerlei Anhaltspunkte" . In: Legal Tribune Online, 08.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19018/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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