Rechtsextreme Drohmails: Keine Ermitt­lungen des Gene­ral­bun­des­an­walts

20.07.2020

Stammen alle rechtsextremen Drohungen mit der Unterschrift "NSU 2.0" vom selben Verfasser? Die Ermittler in den einzelnen Bundesländern können noch keine ausreichenden Erfolge vorweisen, der GBA hält sich noch zurück.

Der Generalbundesanwalt (GBA) wird trotz neuer rechtsextremer Drohmails mit der Unterschrift "NSU 2.0" nicht die federführenden Ermittlungen übernehmen. Bisher hätten die Ermittlungen in den Ländern "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte", teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Montag auf Anfrage mit.

Grundsätzlich ist die Strafverfolgung Sache der Länder. Die Staatsanwaltschaft des Bundes darf nur in ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen Ermittlungen führen. Dazu zählen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Spionage oder Landesverrat.

Die Ermittlungsbehörde stehe aber "nach wie vor in fortlaufendem und engem Kontakt mit den ermittelnden Landesjustizbehörden, um auf etwaige neue Ermittlungsergebnisse zeitnah reagieren zu können", erklärte der Sprecher. Am Wochenende waren weitere Drohschreiben bekannt geworden. FDP- und Linke-Politiker hatten die Bundesanwaltschaft aufgerufen, die Ermittlungen zentral zu bündeln. Die Bezeichnung "NSU 2.0" bezieht sich auf die Terrorgruppe NSU ("Nationalsozialistischer Untergrund"), die zwischen 2000 und 2007 in Deutschland zehn Menschen ermordete. Es handelte sich um acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin.

Auch die Justiz wird bedroht

Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft sprach im Fall der rechtsextremen Drohmail-Serie von einem "sehr dynamischen Geschehen". Viele Personen würden Mails bekommen. Es sei aber noch lange nicht geklärt, ob es sich um denselben Absender handele. Die Schreiben einem Verfasser allein anhand eines Sprachduktus zuzuordnen, sei sehr schwierig. Zu den jüngsten Empfängern soll auch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) gehören. Die Staatsanwaltschaft machte dazu sowie zu Namen von möglichen weiteren Betroffenen keine Angaben.

Vor kurzem war bekanntgeworden, dass Linken-Politikerinnen mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohmails erhalten hatten. Weitere bekannte Empfängerinnen von Drohmails waren die Kabarettistin Idil Baydar und die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im Münchner Prozess um die NSU-Morde Opferfamilien vertreten hatte. Über Başay-Yıldız, Baydar und die hessische Linken-Fraktionschefin Janine Wissler waren zuvor persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden.

Der Innenminister muss sich an diesem Dienstag wegen der Drohmail-Affäre vor dem Innenausschuss des hessischen Landtags den Fragen der Abgeordneten stellen. Bei dem Treffen im Wiesbadener Parlament geht es auch um ein mögliches rechtes Netzwerk bei der hessischen Polizei.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsextreme Drohmails: Keine Ermittlungen des Generalbundesanwalts . In: Legal Tribune Online, 20.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42256/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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