Die Bundesanwaltschaft hat drei Deutsche wegen Spionage-Verdachts festnehmen lassen. Sie sollen Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Forschung in Erfahrung gebracht und anschließend mit einem chinesischen Geheimdienst geteilt haben.
Beamte des Bundeskriminalamts haben am Montag drei deutsche Staatsangehörige in Bad Homburg und Düsseldorf wegen mutmaßlicher Wissenschaftsspionage festgenommen. Sie stehen unter dringendem Verdacht, für einen chinesischen Geheimdienst aktiv zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch). Die Beamten durchsuchten auch die Wohn- und Arbeitsplätze der Beschuldigten.
Einer der Verdächtigen, Thomas R., soll der Agent eines Mitarbeiters des chinesischen Geheimdienstes MSS sein, in dessen Auftrag er in Deutschland Informationen zu militärisch nutzbaren, innovativen Technologien beschaffte. Dabei unterstützen ihn die beiden weiteren Festgenommenen, die Eheleute Herwig und Ina F., die von Düsseldorf aus ein Unternehmen betreiben. Sie sollen den Kontakt zu Personen aus der deutschen Wissenschaft und Forschung aufgebaut haben.
Informationen zum Stand der Technik weitergegeben
Nach den Ermittlungserkenntnissen schlossen die Eheleute über ihr Unternehmen ein Kooperationsabkommen mit einer deutschen Universität zum Wissenschaftstransfer. In dessen erster Phase sollte eine Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Maschinenteilen erstellt werden, die auch für den Betrieb leistungsstarker Schiffsmotoren, etwa in Kampfschiffen, von Bedeutung sind.
Hinter dem chinesischen Vertragspartner stand der Mitarbeiter des MSS, von dem Thomas R. seine Aufträge erhielt. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme befanden sich die Beschuldigten zudem in weiteren Verhandlungen über Forschungsprojekte, die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnten.
Daneben sollen die Beschuldigten im Auftrag und mit Bezahlung des MSS von Deutschland aus einen Speziallaser angeschafft und diesen ohne Genehmigung nach China ausgeführt haben. Das Instrument unterfalle aber der EU-Dual-Use-Verordnung, die die Ausfuhr von Gütern kontrollieren soll, die für den zivilen Gebrauch vorgesehen sind, aber auch missbräuchlich, beispielsweise für terroristische Angriffe, genutzt werden können.
Buschmann: "Wir müssen wachsam sein"
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gratulierte dem Generalbundesanwalt zu dem Ermittlungserfolg: "Wer in Deutschland für ausländische Geheimdienste tätig wird und rechtswidrig potentielles militärisch nutzbares Material exportiert, muss mit einer harten Antwort unseres Rechtsstaats rechnen. Die hier im Raum stehenden Straftaten zeigen einmal mehr, dass wir wachsam sein müssen."
Die Beschuldigten werden am Montag und Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
lmb/LTO-Redaktion
Verrat von Militärtechnologien: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54384 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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