Er soll unter anderem einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant und IS-Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben. Jetzt hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den 18-jährigen erhoben.
Der Generalbundesanwalt (GBA) hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) erhoben, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll. Es geht unter anderem um Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Der 18 Jahre alte russische Staatsangehörige Akhmad E. war im Februar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen worden. Den Angaben zufolge wollte er in Richtung Pakistan aufbrechen, um sich dort dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Anschlagspläne scheiterten
In der Mitteilung des GBA heißt es: "Ab Anfang Februar 2025 plante er zunächst, einen Anschlag in Deutschland, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, zu begehen." Hierzu habe sich der Beschuldigte im Internet unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen besorgt. Eine Umsetzung des Vorhabens sei aber daran gescheitert, dass der Mann sich die dafür erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte.
Parallel zu seinen Anschlagsideen soll der Beschuldigte den Angaben nach für den IS Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben.
Zur Finanzierung der Reise nach Pakistan habe er zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones abgeschlossen, die er gewinnbringend verkauft habe, teilte der GBA mit. Kurz vor Reiseantritt soll er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation geschickt haben.
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Konkret wirft die oberste Anklagebehörde in Deutschland dem Mann vor, als Heranwachsender gemäß § 105 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eine terroristische Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) unterstützt zu haben.
Zudem sei er der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1, 22, 23 StGB), der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2a StGB) hinreichend verdächtig. Auch Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) wird dem Mann vorgeworfen.
Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts (KG) muss entscheiden, ob die Anklage zugelassen und eine strafrechtliche Hauptverhandlung stattfinden wird.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Anschlag auf israelische Botschaft geplant?: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57946 (abgerufen am: 12.02.2026 )
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