Das "Königreich Deutschland" galt als bundesweit größte Reichsbürger-Gruppierung. Seit Mai 2025 ist sie verboten. Der GBA hat nun Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer um den "obersten Souverän" Peter Fitzek erhoben.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Köpfe der "Reichsbürger"-Gruppe "Königreich Deutschland" (KRD) erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Strafgesetzbuch, StGB). Dem Gründer Peter Fitzek und einem anderen Angeschuldigten werden zudem unter anderem mehrere Fälle der bandenmäßigen Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 und 4 Strafgesetzbuch, StGB) vorgeworfen, teilweise sollen sie gemeinschaftlich mit einem weiteren mutmaßlichen KRD-Mitglied gehandelt haben. Fitzek allein soll außerdem unter anderem ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft betrieben (§ 331 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz), in zahlreichen Fällen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nrn. 1 und 5 Abgabenordnung) begangen und Arbeitsentgelt vorenthalten haben (§ 266a Abs. 1 StGB). Über die Vorwürfe gegen Fitzek berichtete LTO bereits ausführlich.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommt.
Am 13. Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die zu der Zeit größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Nach eigenen Angaben hatte das KRD damals 6.000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von 1.000 Anhängern aus. Am selben Tag ließ die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude durchsuchen und die vier mutmaßlichen Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festnehmen. Sie sind seitdem in Untersuchungshaft. Ende Mai 2026 verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) Fitzeks Haftbeschwerde.
Fitzek: Vom Koch zum "obersten Souverän"
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde das KRD 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gegründet. Der Verein sah sich demnach als eigenen Staat mit einer eigenen Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten und war von einem Personenkult um seinen "obersten Souverän" Peter Fitzek geprägt. Ziel sei es gewesen, "die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen".
Bis zur Bildung eines in der KRD-"Verfassung" vorgesehenen "Staatsrates" und zur Wahl eines ersten Königs sollte der in Halle (Saale) geborene Gründer Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen. Als "oberster Souverän" hatte der gelernte Koch laut Bundesanwaltschaft "die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen" und bestimmte so etwa die ideologische Ausrichtung. Zu den Mitbeschuldigten zählen seine zwei mutmaßlichen Stellvertreter und ein Mann, der für die Finanzen zuständig gewesen sein soll.
"Königreich" nahm insgesamt zehn Millionen Euro ein
Das "Königreich" finanzierte sich nach Angaben der Behörden vor allem über verbotene Bank- und Einlagengeschäfte sowie über Spenden, Geschenke und Einnahmen von Seminaren. Zwischen 2020 und 2025 nahm die Vereinigung laut Bundesanwaltschaft Gelder in Höhe von rund zehn Millionen Euro ein.
Unternehmen seien mit dem Versprechen angeworben worden, ihre Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei vertreiben zu können. Auf Umsätze der KRD-eigenen Betriebe wurden demnach keine Steuern gezahlt, für die Mitarbeiter wurden weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgegeben. So seien mehr als zwei Millionen Euro hinterzogen worden.
Euro wurde in "E-Mark" und "Neue Deutsche Mark" umgetauscht
Mitglieder des KRD sollten von der Steuer- und Sozialabgabepflicht befreit sein. Das KRD habe dazu ein eigenes Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg geschaffen und für den Umtausch von Euro in seine eigene Währung geworben. Eine "E-Mark" (für digitale Zahlungen) oder "Neue Deutsche Mark" (für Barzahlungen) entsprach demnach 1,10 Euro.
"Anhänger des KRD riskierten dabei große finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der 'E-Mark' einräumte", schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seiner Internetseite. Trotzdem habe das KRD von seinen Anhängern immer wieder beträchtliche Großspenden in bis zu fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte erhalten.
Ausweitung des "Staatsgebiets"
Eine große Bedeutung spielte demnach auch der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, durch die das "Staatsgebiet" des "Königreichs" ausgeweitet werden sollte. Die Liegenschaften seien zu Wohn- und Siedlungszwecken sowie für geschäftliche Aktivitäten wie zum Beispiel "Systemausstiegsseminare" genutzt worden. Im Jahr 2022 soll das KRD mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen erworben haben.
Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte ab. Der Verfassungsschutz geht von rund 30 solcher länderübergreifend aktiven Gruppen aus. Der Szene gehörten im Jahr 2025 demnach etwa 26.000 Personen an.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
GBA geht gegen mutmaßliche Köpfe der Reichsbürger-Gruppe vor: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60491 (abgerufen am: 14.08.2026 )
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