Die Festnahme von mutmaßlichen chinesischen Spionen mit Kontakten zu Maximilian Krah (AfD) lösten ein internationales Echo aus. Nun folgt der nächste juristische Schritt.
Gab es Spionage für China im Umfeld des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl 2024? Der Generalbundesanwalt (GBA) erhob beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden nun Anklage, konkret wirft er zwei Personen vor, für einen ausländischen Geheimdienst eine gegen Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit ausgeübt zu haben (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch, StGB).
Angeschuldigt ist zunächst der deutsche Staatsangehörige Jian G. – ein ehemaliger Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro von Maximilian Krah (AfD). Bereits seit 2002 sei G. Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes, teilt der GBA mit. Zu seiner Tätigkeit habe auch ein "breites Themenfeld" in Deutschland gehört. Von 2019 bis zu seiner Festnahme 2024 arbeitete er für Krah in dessen Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament. Diese Funktion habe er genutzt, so die Anklage, "um für den chinesischen Dienst Informationen zu Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments zu sammeln". Konkret ist von mehr als 500 Dokumenten die Rede, die teils als besonders sensibel eingestuft gewesen seien.
Die Anklageerhebung gegen G. erfolgte nun etwa ein Jahr nach seiner Festnahme in Dresden, die damals im Kontext der anstehenden Europawahl für Aufsehen gesorgt hatte. Die AfD hielt trotz massiver Kritik an Krah als Spitzenkandidat für die einige Wochen später stattfindende Europawahl fest. Auch das Abgeordnetenbüro von Krah war durchsucht worden.
G. hatte sich auch deutschen Nachrichtendiensten angeboten
Weiterhin ist Gegenstand der Anklage, dass G. Informationen über führende AfD-Politiker zusammengetragen haben soll. Auch soll er chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht haben, wobei er teilweise in sozialen Medien zum Schein als Kritiker der chinesischen Staatsführung aufgetreten sei, um so an Personalien und sonstige Informationen von tatsächlichen Dissidenten zu gelangen.
Laut dpa-Informationen hatte G. sich auch dem BND sowie dem sächsischen Verfassungsschutz angeboten – seine Dienste wurden gleichwohl abgelehnt, auch weil man ihn nicht für zuverlässig hielt.
Ebenfalls angeschuldigt ist Yaqi X., die im Herbst 2024 festgenommen worden war. Die chinesische Staatsangehörige arbeitete für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle. Sie soll dem ehemaligen Krah-Mitarbeiter Informationen zu Flügen, Fracht und Passagieren des sächsischen Flughafens weitergegeben haben – dabei ging es vor allem um den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen. Die Frau ist ebenfalls der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst verdächtig.
Beide sitzen jeweils seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Besonders schwerer Fall der Agententätigkeit für China: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57091 (abgerufen am: 22.05.2025 )
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