G20-Prozess am LG Hamburg: Staats­an­walt­schaft hält Richter für befangen

13.06.2019

Scharfe Auseinandersetzung im G20-Prozess. Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der Strafkammer. Anlass ist Kontaktaufnahme zu Verteidigern.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zu Ausschreitungen beim G20-Gipfel 2017 hat die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Sollte dem Antrag, der sich gegen die drei Berufsrichter der Großen Strafkammer (Jugendkammer) richtet, stattgegeben werden, wäre der vor Weihnachten 2018 begonnene Prozess geplatzt, sagte am Donnerstag ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte "Spiegel Online" berichtet.

Anlass für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei eine Kontaktaufnahme der Strafkammer zu zwei Verteidigern gewesen, bei der es um die Frage gegangen sei, ob sich die Angeklagten äußern wollten.

Dies hätten sie dann auch getan. Die Staatsanwaltschaft habe sich jedoch zu spät informiert gefühlt. Sie sehe eine "einseitige Festlegung zugunsten der Angeklagten", erklärte der Gerichtssprecher.

Angeklagt sind vier junge Deutsche aus Hessen im Alter von 18 bis 25 Jahren sowie ein 23-jähriger Franzose. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch und Mittäterschaft bei Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Prozess läuft wegen der zur Tatzeit noch jugendlichen Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Über den Befangenheitsantrag soll eine andere Strafkammer bis zum nächsten Verhandlungstermin am 19. Juni entscheiden.

dpa/aka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

G20-Prozess am LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35915 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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