Hamburger Senat gibt Auskunft über G20-Ermittlungen: Bis­lang keine Anklagen gegen Poli­zisten

16.03.2018

Nicht nur gegen Demonstranten, sondern auch gegen Polizisten richten sich die strafrechtlichen Ermittlungen nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg. Anklagen gegen Beamte gab es bislang aber keine, lässt der Senat verlauten.

Die juristische Aufarbeitung der gewalttätigen Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg zieht weiter ihre Kreise. Dabei stehen nicht nur Aktivisten und Krawallmacher im Mittelpunkt, sondern auch die Ordnungsmacht. 138 Ermittlungsverfahren hat es bislang im Zusammenhang mit G20 gegen Polizisten gegeben, wie aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage der Hamburger Bürgerschaftsfraktion der Linken hervorgeht.

Offensichtlich verlaufen diese jedoch bislang ohne dass sich der Verdacht gegen einen Beamten erhärten würde. So wurden 33 Verfahren bereits eingestellt, Anklagen gegen Polizisten hat es im Zusammenhang mit dem Gipfel bislang überhaupt nicht gegeben.

Wie sich aus der Antwort des Hamburger Senats ergibt, erfolgten alle Einstellungen nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung, also weil die bisherigen Ermittlungsergebnisse keinen ausreichenden Anlass zur Anklageerhebung geliefert haben. In der angehängten Tabelle findet sich zum genauen Einstellungsgrund in den meisten Fällen der Hinweis: Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar.

Das Gros der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten hat den Vorwurf der Körperverletzung im Amt zum Gegenstand (107), Delikte wie Nötigung (8), Freiheitsberaubung (7) oder auch Strafvereitelung (3) folgen mit weitem Abstand.

Dezernat für interne Ermittlungen leitete zahlreiche Verfahren ein

Gegenstand der Anfrage war ebenfalls, wie es zu den Ermittlungsverfahren kam. Der Großteil geht demnach auf das Konto des Dezernats Interne Ermittlungen (D.I.E.), das sich, wie auch die Sonderkommission (SoKo) "Schwarzer Block", die eigens zur Aufarbeitung von G20 eingerichtet worden war, mit den Vorkommnissen beschäftigte. Die SoKo hatte dafür eigens ein Upload-Portal auf der Website der Polizei, sowie eine Telefonnummer für Hinweisgeber bereitgestellt.

Von den 60 Ermittlungsverfahren, die von Amts wegen eingeleitet wurden, gingen 53 auf das Konto des D.I.E., sieben Verfahren wurden von der Polizei selbst angestoßen, davon sechs von der SoKo. Die übrigen 78 eingeleiteten Ermittlungsverfahren gingen auf Hinweise von Geschädigten oder Dritten zurück.

Abseits der Ermittlungen gegen die Polizei mussten sich bisher mehr als 40 andere Personen wegen verschiedener Straftaten vor Gericht verantworten. Die Polizei führt mehr als 3300 Ermittlungsverfahren, 1420 von ihnen wurden an die Hamburger Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die hat davon bislang 128 eingestellt.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Hamburger Senat gibt Auskunft über G20-Ermittlungen: Bislang keine Anklagen gegen Polizisten . In: Legal Tribune Online, 16.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27577/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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