Nach Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Kabi­nett besch­ließt Fuß­­fessel für ext­re­mis­ti­sche Straf­täter

08.02.2017

Als Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember vergangenen Jahres hat das Kabinett nun den Einsatz von elektronischen Fußfesseln für extremistische Straftäter beschlossen.

Nachdem in der letzten Woche bereits die Änderung im Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG) zur Einführung der elektronischen Fußfessel für sogenannte Gefährder beschlossen wurde, hat das Bundeskabinett am Mittwoch auch den Referentenentwurf zur Ausweitung einschlägiger Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) angenommen. Dies teilte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit (BMJV).

Wie vor einer Woche angekündigt, wurde eine Ausweitung des Maßregelrechts für extremistische Straftäter nun beschlossen. § 66 Abs. 3 StGB, in dem die Anlassdelikte für eine Sicherungsverwahrung bestimmt werden, soll demnach erweitert werden. Gemäß § 68b Abs. 1 S. 3 Nr. 2 StGB gelten die Katalogdelikte der Sicherungsverwahrung auch für die Führungsaufsicht, im Rahmen derer eine elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) angeordnet werden kann.

Der Katalog wird demnach künftig auch typischerweise von Extremisten begangene Delikte wie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für solche umfassen.

Zweifel an Effektivität

Zudem soll eine weitere Hürde abgebaut werden, die derzeit darin besteht, dass für die Überwachung mittels Fußfessel mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe voll verbüßt sein müssen. Laut der Erklärung des BMJV soll nun bei Staatschutzdelikten schon eine Verbüßung von zwei Jahren Freiheitsstrafe ausreichend sein.

Der nun beschlossene Entwurf ist Teil einer Vereinbarung zwischen BMJV und dem Bundesinnenministerium (BMI) vom 10.  Januar 2017 über die Konsequenzen aus dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Dezember vergangenen Jahres.

"Bereits verurteilte Extremisten haben keine Toleranz verdient. Wir müssen sie ganz besonders im Blick behalten" erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dazu. Die Fußfessel sei zwar "kein Allheilmittel, aber ein Schritt, um unseren Sicherheitsbehörden die Arbeit zu erleichtern".  

Zweifel an der Effektivität der neuen Regelung bestehen aber aufgrund der immer noch hohen Strafanforderung für die Vergehenstatbestände sowie der geringen Zahl von Verurteilungen, die bisher bisher auf Grundlage der maßgeblichen Delikte erfolgt sind.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22028 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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