Fußball: Teures Kokain

von age/LTO-Redaktion

13.06.2010

Das Schweizerische Bundesgericht hat die Beschwerde von Adrian Mutu gegen einen Entscheid des TAS abgewiesen. Das TAS hatte den rumänischen Fussballspieler zur Zahlung von über 17 Millionen Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber, Chelsea Football Club Limited (Chelsea), verurteilt.

 

Am 28. Oktober 2004 kündigte Chelsea den Arbeitsvertrag Mutus nach einem positiv ausgefallenen Dopingtest fristlos. Der Fussballer, der Kokain konsumiert hatte, wurde in der Folge für sieben Monate für sämtliche Wettkämpfe gesperrt.

Im Mai 2006 klagte Chelsea gegen Adrian Mutu auf Schadenersatz wegen Verletzung des Arbeitsvertrags. Die zuständige Instanz der FIFA bejahte das Begehren des Fussballclubs im Mai 2007 teilweise. Adrian Mutu focht diesen Entscheid beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) an.

Mit Schiedsspruch vom 31. Juli 2009 wies dieses die Berufung ab und verurteilte Adrian Mutu zur Zahlung von 17.173.990 Euro plus Zins an Chelsea.

Mit dem Urteil vom 10. Juni 2010 hat das Bundesgericht die von Adrian Mutu gegen den Entscheid des TAS erhobene Beschwerde abgewiesen. Es erachtete zunächst den Vorwurf der fehlenden Unparteilichkeit gegenüber zwei der drei am Verfahren beteiligten Schiedsrichtern für nicht stichhaltig.

In der Sache wies das Bundesgericht darauf hin, dass es im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit nicht wie eine Berufungsinstanz erneut über die Streitsache entscheiden könne, sondern nur einzelne sehr einschränkend geregelte Beschwerdegründe überprüfe. Dies erfolge auf Grundlage des im angefochtenen Entscheid festgestellten Sachverhalts.

Im vorliegenden Fall hatte das Bundesgericht einzig zu prüfen, ob der Betrag der Schadenersatzforderung, die dem englischen Fussballclub zugesprochen wurde, fundamentale Rechtsgrundsätze missachtete, die die Grundlage jeder Rechtsordnung bilden sollen (ordre public).

Nach Auffassung des Bundesgerichts war dies nicht der Fall, weshalb sich die Beschwerde des Fussballspielers als unbegründet erwies.

 

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Zitiervorschlag

Fußball: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/726 (abgerufen am: 11.10.2024 )

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