Hasskriminalität soll im bayerischen Fußball nun härter strafrechtlich verfolgt werden. Vorfälle sollen so auch ohne Anzeige eines potenziellen Opfers weiter zur Staatsanwaltschaft gelangen.
Durch eine Zusammenarbeit des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) und der Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) München sollen Straftaten von erheblichem Ausmaß – wie etwa rassistische oder diskriminierende Beleidigungen – auf und rund um den Platz künftig direkt an die Justiz übergeben werden. Dies ist Teil einer am Donnerstag geschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen dem BFV und der Münchner Ermittlungsbehörde.
Praktisch soll das zum Beispiel bedeuten, dass Schiedsrichter erhebliche Vorfälle von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung in den Spielbericht eintragen. Der BFV soll diese Vorfälle prüfen und dann ggf. an die Generalstaatsanwaltschaft weiterleiten. Diese könne dann aktiv werden, auch wenn - anders als bislang - kein Opfer Anzeige erstattet, heißt es in der Vereinbarung.
"Der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum", erklärt der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. Fußballer und Fans sollen sich künftig nicht nur auf die Sportgerichte, sondern auch auf die Justiz verlassen können.
196 Fälle von Diskriminierung während einer Saison
So seien der Saison 2022/2023 in Bayern 315 Gewaltvorfälle und 196 Diskriminierungen gemeldet worden. 87 Spiele mussten abgebrochen werden, erklärt das Bayerische Justizministeriums in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung. 40 Vorfälle der vergangenen Saison hätten die Sportgerichte des BFV als Taten mit diskriminierendem Hintergrund registriert. In der aktuellen Saison seien es schon 28.
Als Beispiel nannte der BFV-Präsident Christoph Kern Episoden aus der jüngeren Vergangenheit: Ein dunkelhäutiger Spieler etwa wurde mit Affenlauten verunglimpft, ein Zuschauer beschimpfte ihn noch weiter. In einem anderen Fall seien Spieler einer U17-Mannschaft mit Neonazi-Gegröle unter der Dusche aufgefallen.
Bislang habe der Verband sportgerichtlich gegen Einzeltäter, etwa auf den Tribünen, kaum vorgehen können. Denn eine sportrechtliche Bestrafung sei nur möglich, wenn der Verband die Person kennt und sie Mitglied in dem jeweiligen Verein ist, erklärt Kern. Auch das soll sich durch die Kooperation nun ändern.
dpa/hes/LTO-Redaktion
Bayerischer Fußballverband kooperiert mit GenStA: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53839 (abgerufen am: 09.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag