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Funkzellenabfrage nach Protesten gegen Neonazis: Linke legen Verfassungsbeschwerde ein

23.05.2013

Zwei Linke-Politiker aus Sachsen haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen der massenhaften Erhebung von Handydaten eingelegt. Das gab der damit beauftragte Rechtsanwalt André Schollbach am Donnerstag in Dresden bekannt.

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Das Gericht bestätigte den Eingang der Beschwerde. Das Vorgehen der sächsischen Behörden nach Protesten gegen Neonazis am 19. Februar 2011 in Dresden hatte als "Handygate" für Schlagzeilen gesorgt. Konkret gehen die Linken nun gegen eine zweitägige Funkzellenabfrage im Umfeld einer Straße in der Elbestadt vor. Dabei waren 81.229 Verkehrsdaten (Telefondaten wie Anrufnummern und Dauer des Gespräches) sowie 35.748 Bestandsdaten (Namen und Anschriften) erfasst und gespeichert worden.

Nach Ansicht der Linken sind massiv Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden. Deshalb ziehe man nun auch stellvertretend für die tausenden Betroffenen vor Gericht, sagte Falk Neubert, Landtagsabgeordneter der Linken, der genau wie Partei- und Fraktionschef Rico Gebhardt damals ins Visier der Ermittler geriet und nun Beschwerdeführer ist: "Rechtsstaatliche Grundsätze haben auch in Sachsen zu gelten. Denn ein willkürliches Vorgehen der Behörden schwächt das Vertrauen in die Demokratie", betonte Neubert. Für Schollbach - selbst ein Politiker der Linken - deutet das Vorgehen der sächsischen Behörden auf eine "generelle Vernachlässigung von Grundrechten" hin: "Dem muss Einhalt geboten werden." Schollbach sieht die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt.

Bei den Protesten gegen den jährlichen Aufmarsch von Neonazis in Dresden war es am 19. Februar zu Ausschreitungen gekommen. Bei den Ermittlungen wurden Daten aus drei Funkzellenabfragen erfasst. Neben einer Straße in Freital betraf das die gesamte Südvorstadt und den Bereich der Großenhainer Straße in Dresden. Die Datenerfassung in der Südvorstadt wurde unlängst vom Landgericht Dresden für rechtswidrig erklärt, weil die Begründung des Dresdner Amtsgerichtes für die Datenabfrage nicht ausreichend war. Bei der Großenhainer Straße hatten die Richter aber keine Bedenken. Die Verfassungsbeschwerde betrifft genau diesen Fall.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Funkzellenabfrage nach Protesten gegen Neonazis: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8792 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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