Schleswig-Holsteins Innenminister verteidigt Vorgehen: 848 Funkzellenabfragen in vier Jahren

22.08.2013

Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner hat die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage zur Aufklärung von schweren Verbrechen verteidigt. Der SPD-Politiker sagte am Mittwoch im Landtag, er wolle, dass die Polizei alle rechtsstaatlich erlaubten Mittel einsetze, um Straftaten aufzuklären.

Die Polizei hat in den vergangenen vier Jahren insgesamt 848 Mal solche Abfragen vorgenommen, wie aus einer Antwort seines Hauses auf eine Große Anfrage der Piraten hervorgeht. Die Piraten kritisierten, dass dabei Millionen Verbindungs- und Standortdaten von Handynutzern erfasst worden seien.

Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, die Ermittlungsbehörden und die Gerichte im Land gingen verantwortungsvoll mit diesem Ermittlungsinstrument um. Uli König von den Piraten kritisierte hingegen, dass die Behörden die Bürger ohne jedes Maß überwachen würden.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schleswig-Holsteins Innenminister verteidigt Vorgehen: 848 Funkzellenabfragen in vier Jahren . In: Legal Tribune Online, 22.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9412/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen