Berlin informiert künftig seine Bürger darüber, ob ihre Handynummern von der Polizei bei einer Funkzellenabfrage erfasst wurden. Die Anmeldung in einem dazu extra geschaffenen System ist kostenlos und freiwillig.
Als erstes Bundesland informiert Berlin seine Bürgerinnen und Bürger darüber, ob ihre Handynummer bei einer Funkzellenabfrage der Polizei erfasst wurde. Los ging es damit bereits an diesem Mittwoch: Sechs Benachrichtigungen wurden per SMS über das neue Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) verschickt, teilte die Justizverwaltung am Mittwoch auf einer Pressekonferenz mit. Die Behörde rechnet damit, dass pro Jahr eine vierstellige Zahl an Benachrichtigungen verschickt werden kann.
Bei der Funkzellenabfrage fordert die Polizei von den Kommunikationsfirmen alle Telefonnummern an, die zu einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle registriert waren. So sollen Straftäterinnen und -täter identifiziert werden.
Im vergangenen Jahr wurden in Berlin nach Angaben der Justizverwaltung in 547 Ermittlungsverfahren insgesamt 523 Funkzellenabfragen durchgeführt, 90 weniger als im Jahr zuvor. Bei den Abfragen seien in den vergangenen Jahren pro Jahr die Daten von rund einer Million Berlinerinnen und Berlinern erfasst worden, hieß es.
Sollte die eigene Mobilfunknummer in der Abfrage erfasst worden sein, werden die Bürgerinnen und Bürger künftig nach Abschluss des Verfahrens darüber per SMS benachrichtigt werden, sofern sie sich vorher im FTS angemeldet haben. Die Anmeldungen für das FTS sind freiwillig und kostenlos.
Umsetzung verzögerte sich
Den Angaben zufolge wurden in den vergangenen drei Jahren mehr als 18.000 Nummern angemeldet - allerdings können derzeit nur rund 3.500 davon eine Nachricht erhalten, da nur so viele aktiv angemeldet sind. Der Grund: Eine Anmeldung muss alle drei Monate erneuert werden.
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte bei der Pressekonferenz am Mittwoch: "Im Kern geht es genau darum, dass hier der Staat auch den Bürgern mal Daten zurückgibt. Der Staat also nicht immer nur mehr Daten von uns sammelt, sondern auch mal Daten zurückgibt". Behrendt hatte das Vorhaben bereits 2018 vorgestellt und von "bürgerrechtlichem Neuland" gesprochen. Die Umsetzung verzögerte sich aus rechtlichen und technischen Gründen, hieß es am Mittwoch.
Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen demnach von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden. Laut Justiz gibt es in Berlin einige Tausend Funkzellen, die für die Staatsanwaltschaft in Frage kommen.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Berlin informiert Handybesitzer über Funkzellenabfrage: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46019 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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