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VG Berlin zum Führerschein: Hartnäckiges Falschparken kann die Fahrerlaubnis kosten

13.09.2012

eingeschränktes Halteverbot

© Sulabaja - Fotolia.com

Ungeachtet der Punktzahl im Verkehrszentralregister kann der Führerschein auch dann entzogen werden, wenn der Inhaber Vorschriften des ruhenden Verkehrs zu häufig missachtet. Das hat das Verwaltungsgericht mit am Donnerstag bekannt gewordenen Eilbeschluss entschieden.

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Die Fahrerlaubnis könne auch demjenigen entzogen werden, der über einen längeren Zeitraum derart häufig gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verstoßen hat. Dies gelte jedenfalls, wenn eine laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften aller Art offenbar werde, so die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin (Beschl. v. 10.09.2012, Az. 4 L 271.12).

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Mit zwei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen waren innerhalb eines halben Jahres 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten - darunter überwiegend Parkverstöße - begangen worden. Der Mann entgegnete vor Gericht, das Falschparken stelle keine Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dar. Zudem seien lediglich 42 Verstöße auf ihn zurückzuführen, den Rest hätten seine Mitarbeiter verursacht.

Die vierte Kammer des VG Berlin wollte dem nicht folgen: Der Mann verkenne die von ihm ausgehende Gefahr, die in seiner unangemessenen Einstellung zu den Rechtsvorschriften zum Straßenverkehr liege. Sofern seine Mitarbeiter die Verstöße begangen haben, habe er als Halter der Fahrzeuge sie jedenfalls ermöglicht. Er hätte das rechtswidrige Verhalten seiner Mitarbeiter rechtzeitig und im erforderlichen Umfang unterbinden müssen.

una/LTO-Redaktion

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VG Berlin zum Führerschein: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7076 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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