Rüge nur in minderschweren Fällen zulässig: FU Berlin will Gif­feys Dok­tor­ar­beit erneut prüfen

06.11.2020

Durfte die FU Berlin die Dissertation von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey rügen? Ein neues Gutachten hält eine derartige Maßnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig. Die Universität will den Fall jetzt neu prüfen.

Die Freie Universität (FU) Berlin will ihre Rüge im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren zur Doktorarbeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) aufheben und neu darüber entscheiden. Das teilte das Präsidium der Universität am Freitag mit. Grund sei ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis im Auftrag der Universität. Darin gehe es um das Instrument der Rüge in Verfahren zur Überprüfung der Verleihung eines akademischen Grades gemäß dem Berliner Hochschulgesetz.

Giffey hatte die FU im Februar 2019 selbst um die Einleitung eines formellen Prüfverfahrens wegen ihrer Dissertation "Europas Weg zum Bürger - Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft" gebeten. Die Universität hatte nach Abschluss der Prüfung im Herbst 2019 entschieden, Giffey den Doktorgrad nicht zu entziehen und stattdessen eine Rüge zu erteilen. Trotz der festgestellten Mängel habe nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden können, dass es sich bei der Dissertation um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handelte, teilte die FU damals mit.

Im Anschluss daran kam dann die Frage auf, ob die Universität eine solche Rüge überhaupt erteilen durfte. Das Berliner Hochschulgesetz sieht das Instrument der Rüge explizit nicht vor und kennt nur den Entzug des Doktorgrades. Zuletzt kam ein Gutachten, das der Bonner Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz im Auftrag der Berliner CDU angefertigt hatte, zu dem Ergebnis, dass die Erteilung der Rüge mangels Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig war. Die Berliner CDU hatte daraufhin gefordert, das Verfahren neu aufzurollen. Giffey gilt als Anwärterin auf die SPD-Spitzenkandidatur bei der Berliner Landeswahl im kommenden Herbst.

Battis kommt in dem neuen Gutachten nun zu dem Schluss, dass die Rüge in minderschweren Fällen auch ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zulässig sei. Dies gebiete der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das daraus folgende Differenzierungsgebot, heißt es im Gutachten. Die Rüge sei eine typische Minusmaßnahme, wie sie auch in anderen Rechtsgebieten vorkomme.

Wie die FU am Freitag mitteilte sei im Schlussbericht des Prüfungsgremiums für Giffeys Dissertation 2019 jedoch nicht dargelegt worden, ob es sich um einen minderschweren Fall handele. Daher sei eine erneute Prüfung durchzuführen. Giffey habe die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Aufhebung der Rüge-Entscheidung.

acr/LTO-Redaktion

mit Materilaien der dpa

Zitiervorschlag

Rüge nur in minderschweren Fällen zulässig: FU Berlin will Giffeys Doktorarbeit erneut prüfen . In: Legal Tribune Online, 06.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43352/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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