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Rauchender Mieter Friedhelm Adolfs: LG Düsseldorf sagt Zwangsräumung ab

18.03.2015

Erst probierte er es erfolglos beim AG, jetzt hat das Düsseldorfer LG die Zwangsräumung der Wohnung von Friedhelm Adolfs abgesagt. Der 76-Jährige kämpft seit Monaten gegen seine Kündigung aufgrund seines starken Rauchverhaltens. Sogar der BGH musste schon entscheiden.

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Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat die für kommenden Dienstag geplante Zwangsräumung der Wohnung von Raucher Friedhelm Adolfs (76) abgesagt. Eine Räumung wäre für ihn ein nicht zu ersetzender Nachteil, weil er für diese Miete in Düsseldorf keine vergleichbare Wohnung finden würde, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur.

Adolfs hatte in der vergangenen Woche vergeblich beim Amtsgericht (AG) Düsseldorf beantragt, die Zwangsvollstreckung auszusetzen. Der Rentner scheiterte jedoch, weil sich das Gericht für unzuständig hielt und der Antrag auch inhaltlich unzureichend gewesen sei, hatte ein Gerichtssprecher betont. Der nun beim LG gestellte Antrag hatte hingegen Erfolg. Zunächst müsse die Entscheidung des LG im Berufungsverfahren abgewartet werden, ob die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterin rechtmäßig war, so der Sprecher des LG. Der Mieter habe durchaus Chancen, die Berufung für sich zu entscheiden.

Adolfs war fristlos gekündigt worden, weil er seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt haben soll. Mit seiner Klage gegen die Kündigung hatte Adolfs vor dem AG und LG Düsseldorf verloren. Erst der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im Februar aufgehoben und an das Landgericht zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Rauchender Mieter Friedhelm Adolfs: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14985 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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