Kölner Stadtarchiv-Einsturz: Staats­an­walt­schaft legt Revi­sion ein

16.10.2018

Drei der vier Angeklagten im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen nun Revision eingelegt.

Nach dem Urteil im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das Landgericht (LG) Köln hatte am vergangenen Freitag einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die drei anderen Angeklagten - zwei Bauleiter von Baufirmen und eine weitere KVB-Mitarbeiterin - wurden freigesprochen.

Die Revision beschränke sich auf die Freisprüche der beiden angeklagten Mitarbeiter beteiligter Baufirmen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Die Bewährungsstrafe, zu der ein Bauüberwacher verurteilt worden war, wird nicht beanstandet. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Auch der verurteilte KVB-Bauüberwacher hat Revision eingelegt.

Bei dem Einsturz waren am 3. März 2009 zwei Anwohner ums Leben gekommen. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro. Laut dem Urteil des Kölner LG steht "eindeutig und zweifelsfrei" fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle einstürzte.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kölner Stadtarchiv-Einsturz: Staatsanwaltschaft legt Revision ein . In: Legal Tribune Online, 16.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31533/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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