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Bizarres Jubiläum der Gleichberechtigung: 25 Jahre Nacht­ar­beit für Frauen

23.01.2017

Herstellung von Brot in einer Großbäckerei

© industrieblick - Fotolia.com

Im Kaiserreich konnten Männer noch entscheiden, was gut für Frauen sei. 100 Jahre lang hielt das Nachtarbeitsverbot, wohl aus Angst vor sittlichem Verfall. Vor 25 Jahren hat das BVerfG die Diskriminierung gekippt, aber es bleibt einiges zu tun.

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Nachtarbeitsverbot für Frauen? Tatsächlich gab es so etwas bis vor 25 Jahren in der Bundesrepublik.

Das Verbot galt nicht für alle Frauen, sondern war 1892 im deutschen Kaiserreich speziell für Fabrikarbeiterinnen erlassen worden. Erst 100 Jahre später, am 28. Januar 1992, kippte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe die Diskriminierung und mahnte gleichzeitig einen besseren Schutz für sämtliche Nachtarbeiter an. Doch seitdem sei zu wenig passiert, kritisieren Gewerkschaften.

Der erste - und mächtigste - Gegner des Nachtarbeitsverbotes war der konservative Reichskanzler Otto von Bismarck, der entsprechende Vorstöße seiner Sozialversicherungsexperten mit dem Hinweis blockierte, dass er Frauen keine Einkommensmöglichkeiten versperren wolle. Erst nach Bismarcks Abgang wurden die Pläne wieder aus der Schublade geholt und wie in anderen europäischen Staaten im seltenen Einvernehmen mit den Sozialdemokraten umgesetzt. Um die Millionen Dienstmädchen und Bauernmägde, die praktisch rund um die Uhr schuften mussten, sorgte sich niemand.

Nach historischen Recherchen des Bayerischen Rundfunks stand weniger die Sorge um die Gesundheit der Frauen im Vordergrund. Vielmehr befürchteten Experten wie der preußische Regierungsrat Theodor Lohmann sittlichen Verfall, wenn junge Frauen ganz ohne elterliche Aufsicht nachts neben Männern in den Fabrikhallen schuften müssten.

Entscheidungsgewalt der Männer

Das vermeintlich schwache Geschlecht sollte eben weniger Entscheidungsbefugnisse haben – und zwar in verschiedenen Bereichen. Daher hatte lange Zeit der Mann das letzte Wort in vielen wichtigen Fragen im Leben einer Frau. So schrieb das Bürgerliche Gesetzbuch bis 1977 vor, dass Frauen nicht ohne die Zustimmung ihres Mannes arbeiten durften. Bis 1958 konnte der Mann den Arbeitsvertrag seiner Frau sogar ohne deren Einwilligung fristlos kündigen.

Außerdem hatte er das Recht, ihr Einkommen zu verwalten. Ohne Zustimmung des Gatten durfte eine Frau bis 1962 auch kein eigenes Bankkonto eröffnen. Erst nach 1969 galten verheiratete Frauen rechtlich als voll geschäftsfähig.

Beim Führerschein lag die Entscheidungsgewalt bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes 1958 ebenfalls beim Ehemann oder beim Vater. Und bis 1919 durften Frauen in Deutschland nicht zur Wahl. Erst seit 1949 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert.

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  • Seite 1:

    Was Frauen nicht durften - bis in die neunziger Jahre

  • Seite 2:

    Doppelte Diskriminierung - und was die BVerfGE gebracht hat

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Bizarres Jubiläum der Gleichberechtigung: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21859 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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