Die im Kampf gegen die vierte Corona-Welle in Frankreich beschlossene Impfpflicht hatte vor dem dortigen Verfassungsgerichtshof Bestand. Sie gilt künftig für das Gesundheitspersonal. Doch das Gericht billigte nicht alle Regeln.
Der französische Verfassungsgerichtshof hat grünes Licht für eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal und die Ausweitung der Nachweispflicht gegeben. Ein entsprechendes Gesetz bestätigte das Gericht in großen Teilen, wie es am Donnerstag mitteilte. Damit steht den strengeren Hygienevorschriften im Großen und Ganzen nichts mehr im Weg. Die Regierung will, dass sie schon ab nächster Woche gelten.
Kritik gab es vom Verfassungsrat aber an einigen Details, etwa einer geplanten Quarantänepflicht von zehn Tagen für positiv Getestete. Dies sei weder notwendig noch verhältnismäßig, urteilte das Gericht. Auch bestimmte berufliche Konsequenzen für Menschen, die etwa in Restaurants oder Museen arbeiten, ließ das Gericht durchfallen. Konkret geht es um Menschen, die an einem Ort arbeiten, an dem künftig ein Nachweis notwendig ist. Auch sie müssen diesen dann erbringen. Tun sie das nicht, kann das Konsequenzen haben. Dem Verfassungsrat zufolge dürfen befristete Verträge bei fehlendem Nachweis aber nicht vorzeitig beendet werden.
Frankreich steckt derzeit in einer vierten Corona-Welle. Innerhalb einer Woche infizierten sich zuletzt landesweit etwa 225 Menschen auf 100 000. bereits Mitte Juli hatte Staatschef Emmanuel Macron im Kampf gegen das Virus Sars-CoV-2 die strengeren Regeln angekündigt. Wegen teils heftiger Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz. In Deutschland wird derweil die Einführung einer Impfpflicht ebenfalls diskutiert.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Verfassungsgerichtshof in Frankreich: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45667 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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