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Berufungsprozess in Libyen-Affäre: Fran­k­reichs Ex-Prä­si­dent Sar­kozy will Haft­strafe kippen

16.03.2026

Nicolas Sarkozy auf dem Weg zum Gerichtssaal, wo das Berufungsverfahren in der Libyen-Affäre beginnt, Paris, 16.03.2026.

Die erstinstanzliche Haftstrafe von fünf Jahren nannte Sarkozy eine "Ungerechtigkeit". Nun beginnt der Berufungsprozess. picture alliance / abaca | Abdullah Firas/ABACA

Im Berufungsprozess zur Libyen-Affäre stellt sich Nicolas Sarkozy erneut den schweren Vorwürfen. Das Pariser Gericht rollt den Fall um mutmaßliche illegale Wahlkampfgelder neu auf – für den Ex-Präsidenten geht es um fünf Jahre Haft.

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Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy kämpft in der Libyen-Affäre gegen eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft an. Das Pariser Berufungsgericht begann am frühen Nachmittag damit, das Verfahren um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen gegen den 71-Jährigen und weitere Angeklagte neu aufzurollen.

Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung war Sarkozy im September 2025 in erster Instanz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Weil das Gericht anordnete, die Strafe vorläufig anzuwenden, landete der einstige Star der bürgerlichen Rechten für rund drei Wochen im Gefängnis, obwohl er in Berufung ging. Später durfte er das Gefängnis unter Auflagen wieder verlassen. 

Noch nie hatte ein früheres Staatsoberhaupt in der jüngeren französischen Geschichte eine so harte Strafe erhalten. Für Sarkozy war dies der absolute Tiefpunkt seiner Karriere, der Gefängnisaufenthalt eine Schmach.

Erste Instanz sah keinen Beweis für Geldfluss aus Libyen

Die Ermittlungen in der Libyen-Affäre hatten sich über Jahre hingezogen. Es geht um den Vorwurf, dass für Sarkozys Präsidentenwahlkampf 2007 illegal Geld von der Führung des damaligen libyschen Machthabers Muammar Gaddafi geflossen sein soll. Zwar sah das Pariser Strafgericht dafür keine Belege. Es ging in seiner Urteilsbegründung aber davon aus, dass der Konservative und enge Vertraute versucht haben, sich Geld des libyschen Machthabers zu verschaffen. Damit alleine hätten die Machenschaften das Format einer Staatsaffäre.

Die Vorsitzende Richterin sagte damals in der Urteilsbegründung, Sarkozy habe sich "einem Vergehen gegen die Nation, den Staat und die öffentliche Ordnung" schuldig gemacht. Sie sprach von einer "außerordentlichen Schwere" der Tat. Von den Vorwürfen der Bestechlichkeit und der illegalen Wahlkampffinanzierung sprach das Gericht Sarkozy hingegen frei.

Sarkozy: Haftstrafe "unerträgliche Ungerechtigkeit"

Sarkozy hatte in dem Mammutverfahren stets seine Unschuld beteuert. Seine Verurteilung bezeichnete er als "unerträgliche Ungerechtigkeit". Der Berufungsprozess in Paris läuft bis zum 3. Juni. Ein Urteilsspruch wird aber wohl erst später verkündet. 

In dem Berufungsprozess stehen neben Sarkozy zehn weitere Angeklagte vor Gericht, darunter die Ex-Minister Claude Guéant, Éric Woerth und Brice Hortefeux. Sowohl die in erster Instanz Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen.

Bereits Sarkozys Amtszeit im Élysée-Palast von 2007 bis 2012 war von Affären um reiche Freunde, Vetternwirtschaft und maßlose Regierungsmitglieder geprägt. Die Wahl 2012 verlor Sarkozy als Amtsinhaber gegen den Sozialisten François Hollande. Fünf Jahre später scheiterte er bereits im parteiinternen Auswahlverfahren. Trotz seines Kampfs mit der Justiz und ohne Ämter galt er bei Anhängern der bürgerlichen Rechten lange als einflussreiche Stimme.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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Berufungsprozess in Libyen-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59530 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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