Druckversion
Samstag, 17.05.2025, 18:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/frankfurter-sparkasse-ruecknahme-der-revisionen-gegen-urteil-in-sachen-lehman-brothers
Fenster schließen
Artikel drucken
2974

Frankfurter Sparkasse: Rück­nahme der Revi­sionen gegen Urteil in Sachen Lehman Bro­thers

07.04.2011

Kurz vor der ersten BGH-Verhandlung wegen falscher Beratung beim Verkauf von Papieren der inzwischen insolventen Investmentbank Lehman Brothers hat die Frankfurter Sparkasse in zwei Fällen ihre Revision zurück und die Betroffenen entschädigt. Dies teilte ein Sprecher des Instituts am Donnerstag mit.

Anzeige

Zur Begründung teilte das Geldinstitut mit, dass man sich den Vorgang noch einmal angeschaut habe und dann zu einer anderen Meinung gekommen sei. Die eigentlich auf den kommenden Dienstag in dieser Sache (Az. XI ZR 85/10) terminierte Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fällt damit aus und die vorinstanzlichen Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt gegen die Sparkasse sind rechtskräftig.

Wie auch andere Sparkassen hatte die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) ihren Kunden Zertifikate verkauft, die mit der Pleite von Lehman-Brothers im September 2008 praktisch wertlos wurden. Die meisten der etwa 5.000 Betroffenen nahmen das Angebot der Fraspa zum Rückkauf der Papiere zu 50 Prozent des Nominalwertes an. Derzeit sind jedoch immer noch etwa 125 Klagen anhängig.

dpa/eso/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Freispruch für Klaus Landowsky: Vorläufiger Schlusspunkt im Berliner Bankenskandal

LG Frankfurt: Insolvenzverwalter von Lehman Brothers erfolgreich

Bankenrestrukturierungsgesetz: Sanieren, reorganisieren, isolieren

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Frankfurter Sparkasse: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2974 (abgerufen am: 19.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Banken
    • Schadensersatz
Ein blauer und cremefarbener Oldtimer parkt auf einem Parkplatz, umgeben von anderen Fahrzeugen. Nostalgische Fahrzeugästhetik. 18.05.2025
Rechtsgeschichte

Als das BAG Lackpflege-Hinweise erteilte:

Schwarzer Himmel über der Ruhr

Steht einem Arbeiter Schadensersatz zu, weil sein Auto unter Emissionen aus dem Betrieb seines Arbeitgebers gelitten hat? Ein BAG-Urteil aus dem Jahr 1965 steht am Ende einer Epoche, in der die Schlote noch äußerst kräftig rauchen durften.

Artikel lesen
Die U2 der Berliner Verkehrsbetriebe 15.05.2025
Datenschutz

Cyberangriff auf Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe:

Bekommen 180.000 Ber­liner U-Bahn-Kunden Scha­dens­er­satz?

Bei einem Hackerangriff haben Unbekannte persönliche Daten von rund 180.000 Kunden der Berliner Verkehrsbetriebe BVG erbeutet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte ist alarmiert. Betroffene könnten Anspruch auf Schadensersatz haben.

Artikel lesen
Personalverwaltungssoftware "Workday" 08.05.2025
Datenschutz

BAG zu DSGVO-Verletzung nach Betriebsvereinbarung:

Scha­dens­er­satz nach Kon­troll­ver­lust von Daten über "Workday"

Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.

Artikel lesen
Tiefgarage (Symbolbild) 05.05.2025
Schadensersatz

AG München zum Tiefgaragen-Unfall:

Beton­klötze in ihrem natür­li­chen Habitat

Betonsockel in einer Tiefgarage sind kein überraschendes Hindernis, so das AG München. Eine BMW-Fahrerin, die sich in der unterirdischen Parkeinrichtung eine hübsche Delle in die Tür gefahren hatte, bleibt damit auf ihrem Schaden sitzen.

Artikel lesen
Beschädigte Tür 02.05.2025
Schadensersatz

LG Köln zum Dazwischentreten Dritter:

Polizei tritt Tür ein, Mieter haften

Eine Tür wird von der Polizei aufgebrochen – zahlen müssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG Köln entschieden.

Artikel lesen
Rauchwarnmelder 22.04.2025
Stiftung Warentest

Millionenverlust droht:

Stif­tung Waren­test zu Scha­dens­er­satz ver­ur­teilt

Ein "mangelhaft" von Stiftung Warentest kann Firmen Millionen kosten. Das LG Frankfurt verurteilte die Stiftung jetzt zum ersten Mal zu Schadensersatz wegen eines “unvertretbaren" Tests. Der Stiftung droht nun selbst ein Millionenverlust.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/ Reg­Tech

A&O Shearman , Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Wirt­schafts­recht...

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches...

Oppenhoff , Köln

Logo von Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Re­fe­rats­lei­tung (w/m/d) für das Re­fe­rat III 7 „Bör­sen­auf­sich­t“

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum , Wies­ba­den

Logo von Bundeskartellamt
Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d) für ver­schie­de­ne...

Bundeskartellamt , Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Karriere-Powerworkshops "Erfolgsfaktor Personal Branding"

20.05.2025

Juristinnen netzwerken ... - After Work live in Köln

22.05.2025, Köln

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation

20.05.2025

Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

21.05.2025

25. Düsseldorfer Insolvenztage 2025

22.05.2025, Düsseldorf

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH