Kurz vor der ersten BGH-Verhandlung wegen falscher Beratung beim Verkauf von Papieren der inzwischen insolventen Investmentbank Lehman Brothers hat die Frankfurter Sparkasse in zwei Fällen ihre Revision zurück und die Betroffenen entschädigt. Dies teilte ein Sprecher des Instituts am Donnerstag mit.
Zur Begründung teilte das Geldinstitut mit, dass man sich den Vorgang noch einmal angeschaut habe und dann zu einer anderen Meinung gekommen sei. Die eigentlich auf den kommenden Dienstag in dieser Sache (Az. XI ZR 85/10) terminierte Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fällt damit aus und die vorinstanzlichen Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt gegen die Sparkasse sind rechtskräftig.
Wie auch andere Sparkassen hatte die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) ihren Kunden Zertifikate verkauft, die mit der Pleite von Lehman-Brothers im September 2008 praktisch wertlos wurden. Die meisten der etwa 5.000 Betroffenen nahmen das Angebot der Fraspa zum Rückkauf der Papiere zu 50 Prozent des Nominalwertes an. Derzeit sind jedoch immer noch etwa 125 Klagen anhängig.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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Frankfurter Sparkasse: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2974 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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