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FragDenStaat veröffentlicht 17 Seiten des BfV-Gutachtens: Erste Belege zur AfD-Ein­stu­fung öff­ent­lich

von Joschka Buchholz

07.05.2025

AfD

Kommt es zum AfD-Verbot? Dazu müssten Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag erst einen entsprechenden Antrag stellen. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die AfD-Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" wird wohl ein jahrelanges juristisches Nachspiel haben. Teile des Gutachtens sind nun öffentlich.

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"FragDenStaat" hat 17 Seiten des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlicht, aus dem die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" folgte. Zeit Online berichtete als erstes über diesen Auszug, gleichwohl ohne ihn zu veröffentlichen.

Am vergangenen Freitag war die Hochstufung der AfD seitens des BfV bekannt geworden. Die Partei hat dagegen bereits eine Klage (Az. 13 K 3895/25) sowie einen Eilantrag (Az. 13 L 1109/25) beim Verwaltungsgericht (VG) Köln eingereicht.

Wie "FragDenStaat" betont, handelt es sich bei dem Auszug "nicht um Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie dem Einsatz von V-Leuten gewonnen wurden" – diese sind weiterhin unter Verschluss, da laut dem Bundesinnenministerium schutzbedürftige Quellen betroffen sind.

Was in dem Auszug steht

Der 17-seitige Auszug ist überschrieben mit "Besonders relevante Aussagen des AfD-Bundesverbands bzw. AfD-Bundesvorstands" und sodann in vier Unterabschnitte gegliedert: "Ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen", "Fremdenfeindlichkeit", "Islamfeindlichkeit" und "Reaktiv: Demokratieprinzip". Hierfür sind sodann insgesamt 37 Belege in Form von öffentlich getätigten Aussagen der AfD und ihren (hochrangigen) Funktionsträgern zwischen 2022 und 2024 benannt.

Im ersten Abschnitt wird beispielsweise eine Aussage von Co-Bundessprecherin Alice Weidel im Kontext von Unruhen in Frankreich im Sommer 2023 zitiert, wonach "vergleichbare Probleme angesichts der Migration aus ‘dem kulturfremden Kontext’ auch in Deutschland möglich seien". Weidel spricht dabei von der Förderung von "Parallelgesellschaften" und einem "Clash of Cultures". Auch die Aussage des damaligen Bundesvorstandsmitglied, Maximilian Krah, "Dieser grüne Generalplan bedeutet Umvolkung", wird neben weiteren Aussagen in diese Richtung insoweit zitiert.

Unter "Fremdenfeindlichkeit" zieht das BfV einen X-Post der AfD von September 2024 heran, mit welchem diese von einem "migrationsinduzierten ‘Höllensommer’" spricht, in dem "Messerattacken an der Tagesordnung" stünden. Auch die Forderung von Rechtspolitiker Stephan Brandner nach einer "umfassenden Abschiebekultur" wird insoweit herangezogen.

Die Islamfeindlichkeit der AfD begründet das BfV unter anderem mit einer weiteren Aussage von Alice Weidel, die zunächst behauptet, es gäbe jeden Tag mehr als zwei Gruppenvergewaltigungen. "Das, was wir auf den deutschen Straßen erleben, ist der Dschihad. Hier wird ein Glaubenskrieg gegen die deutsche Bevölkerung bereits geführt", wird Weidel insoweit weiter zitiert.

Im Kontext des Demokratieprinzips bzw. dessen Nichtachtung seitens der AfD bezieht sich das BfV unter anderem auf Aussagen des Co-Bundessprechers Tino Chrupalla, der Politikerinnen und Politiker der etablierten Parteien als "Vasallen Amerikas" bezeichnete. Im Kontext zu einem Anschlag auf die NordStream-Pipelines äußerte Chrupalla zudem: "Unsere Infrastruktur wird von sogenannten Freunden zerstört und wir, unsere Bundesregierung, steht da und zuckt mit den Achseln. Daran sieht man, dass dieses Land nicht souverän sein kann".

Wie geht es weiter – Parteiverbot, Ausschluss von der Parteienfinanzierung?

Bereits im Jahr 2021 wurde bekannt, dass das BfV die AfD als sogenannten Verdachtsfall eingestuft hatte – eine Entscheidung, die gerichtlich überprüft wurde. Das VG Köln und später das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) gaben dem BfV Recht: Es gebe zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD gegen zentrale Prinzipien der Verfassung agiere. Das Verfahren liegt jetzt zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Gerichte ließen jedoch offen, ob aus diesen Anhaltspunkten eine gesicherte Erkenntnis werde – genau das ist nun aus Sicht des BfV eingetreten. 

Das Bekanntwerden der Hochstufung fiel nunmehr in die Zeit des Regierungswechsels. Stefanie Hubig (SPD), die neue Bundesjustizministerin, kündigte an, "in den nächsten Tagen und Wochen" über das weitere Vorgehen entscheiden zu wollen – in Rede steht dabei insbesondere ein mögliches Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Ein solcher Antrag könnte vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat beim BVerfG gestellt werden. Zuletzt scheiterte ein solches Verfahren 2017 gegen die NPD, die zwar als verfassungsfeindlich, mangels hinreichender "Potentialität" aber nicht im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG als verfassungswidrig eingestuft wurde. Art. 21 Abs. 2 GG ist einschlägig, wenn eine Partei "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Dabei bedeutet "darauf ausgehen" aus Sicht des Zweiten Senats, dass es neben verfassungsfeindlichen Ansichten, Bestrebungen und Zielen konkrete Anhaltspunkte dafür geben muss, dass diese Ziele auch erreicht werden könnten.

Gleichwohl billigte das BVerfG einen Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung – das könnte auch Auswirkungen auf das weitere Vorgehen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gegen die AfD haben.

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FragDenStaat veröffentlicht 17 Seiten des BfV-Gutachtens: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57151 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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