Auf den größten deutschen Flughafen in Frankfurt kommt ein dauerhaftes Nachtflugverbot zu. Die Leipziger Richter kippten am Mittwoch die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge. Erlaubt hatte das Land durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Gleichzeitig erklärte das BVerwG den Flughafenausbau insgesamt für zulässig.
Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte die vorgesehene Regelung für Nachtflüge in Frankfurt beanstandet und wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt. Hessen muss nun den Planfeststellungsbeschluss, eine Art Baugenehmigung für den Ausbau des Flughafens von drei auf vier Bahnen, nachbessern (Urt. v. 04.04.2012, Az. 4 C 8.09 und 9.09, 1.10 - 6.10).
Die hessische Landesregierung hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, auch ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen, wenn dies rechtlich möglich sei. Derzeit gilt noch ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der VGH in Kassel zur Inbetriebnahme der neuen Landebahn im vergangenen Oktober verhängt hatte.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BVerwG zum Fluglärm: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5945 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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