Mit dem Fluggastdatengesetz will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff zweifelt aber an der Rechtmäßigkeit des geplanten Gesetzes - und fordert eine Verschiebung der Beratungen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat das geplante Fluggastdatengesetz kritisiert. In einem Schreiben an den Bundestag fordert sie eine Verschiebung von am Donnerstag geplanten Beratungen darüber, berichtet die Funke Mediengruppe.
Das Vorhaben kombiniere nach Auffassung der Beauftragten zwei grundsätzliche Datenschutzprobleme im Sicherheitsbereich: Es schaffe zum einen eine weitere Vorratsdatenspeicherung, bei der jährlich Fluggastdaten von etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland unterschiedslos abgeglichen und über fünf Jahre gespeichert würden. Zum anderen würden sämtliche Flugreisende mit abstrakten Gefährderprofilen abgeglichen.
"Die Daten dienen dem Generieren von Verdächtigen, also dem Aufspüren von Reisenden, die eine Gefahr darstellen könnten und den Sicherheitsbehörden noch nicht bekannt sind", heißt es in dem Schreiben. Ob ein solcher Abgleich mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei, sei noch nicht geklärt, soll Voßhoff moniert haben. Das Gesetz solle bis zu einer erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht verabschiedet werden.
Mit dem Fluggastdatengesetz wollen Bundesregierung und Koalition die EU-Richtlinie 2016/681 umsetzen. Wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht, sollen die Regelungen die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität ermöglichen. Die Richtlinie ist bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Vor Beratung des Fluggastdatengesetzes: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22728 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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