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Kritik aus Ministerium an Lufthansa: Beschwer­de­flut bei Flugti­ckets

10.08.2020

Flugzeuge der Lufthansa am Flughafen in Frankfurt am Main

(c) Lukas Wunderlich/stock.adobe.com

Für die massenhaften Flugausfälle dieses Jahr wegen Corona können die Airlines nichts. Aber viele Kunden sind verärgert, weil sie ihnen für Rückzahlungen hinterherrennen müssen. Eigentlich sind die Vorgaben klar.

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Die Lufthansa stößt wegen noch ausstehender Ticket-Rückerstattungen in der Corona-Krise auf Kritik aus dem Wirtschaftsministerium. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Lufthansa trotz der massiven staatlichen Hilfen ihren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nicht nachkommt und den Kunden ihre Gelder nicht unverzüglich zurückzahlt", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nussbaum dem Spiegel am Samstag. Es sei eine "Frage des Vertrauens". Schon bei den Verhandlungen über das Lufthansa-Hilfspaket habe man darüber gesprochen, der Bundesregierung sei das Thema "sehr wichtig".

Nach den massenhaften Flugausfällen in der Corona-Krise warten zahlreiche Verbraucher auch Wochen und Monate später noch auf die Erstattung ihrer Tickets. Dabei müssen die Gesellschaften eigentlich den Ticketpreis grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen erstatten. Verbraucherschützer und Flugrechtsportale sind sich einig, dass die Airlines mit wenigen Ausnahmen die Zahlungen absichtlich verzögert haben. Teile der Opposition fordern ein schärferes Vorgehen staatlicher Stellen gegen zahlungsunwillige Fluggesellschaften.

Rettungspaket für Lufthansa – trotzdem keine Rückerstattung für Kunden

An der Lufthansa gibt es beim Thema Rückerstattungen insbesondere auch vor dem Hintergrund Kritik, dass die Airline mit Milliardenbeträgen vom Staat gerettet werden musste. Wirtschaftsstaatssekretär Nussbaum war zusammen mit Finanzstaatssekretär Jörg Kukies federführend für die Verhandlungen über das Lufthansa-Paket zuständig.

"Wir stehen zu dem Thema Erstattungen in bestem Kontakt zur deutschen Bundesregierung", sagte eine Lufthansa-Sprecherin am Wochenende in Reaktion auf die Äußerungen Nussbaums. Insgesamt seien im Jahr 2020 für die gesamte Lufthansa-Gruppe bisher mehr als 2 Milliarden Euro ausbezahlt worden. Flüge aus den Monaten März und April seien bereits weitestgehend abgearbeitet. Weniger als eine Milliarde Euro an Erstattungen stünden noch aus.

Nach Erfahrung von Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), haben Verbraucher zwar Verständnis dafür, dass angesichts der Corona-Auswirkungen die Frist von sieben Tagen nicht zu halten ist. Aber: "Sie werden doch sehr ärgerlich, wenn sie keine Informationen erhalten oder sich der angekündigte Zeitraum für die Kostenerstattung von einem auf den nächsten Monat verschiebt."

Mehr als dreimal so viele Beschwerden wie 2019

Allein bei der SÖP sind im Juli insgesamt mehr als 6.800 Beschwerden eingegangen, davon betraf mit 86 Prozent die große Mehrheit Flüge. Hinzu kamen Beschwerden wegen Bahntickets. Im Juni hatte die Gesamtzahl noch bei gut 5.500 gelegen, im Juli 2019 - also ohne Corona-Effekt - bei rund 2.200. Die SÖP-Zahlen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die Welt am Sonntag darüber berichtet.

In diesem Jahr summierte sich die Zahl der Beschwerden bei der SÖP zu Flügen bis Ende Juli auf mehr als 18.000. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Anstieg um rund 50 Prozent. Zu Bahntickets gingen bis Ende Juli 2020 knapp 3.200 Beschwerden ein. Hier war der prozentuale Anstieg etwas geringer.

Infolge der Corona-Pandemie war der Luftverkehr Mitte März nahezu vollständig zusammengebrochen und Tausende Flüge wurden storniert. Die Lufthansa und andere Gesellschaften hatten zunächst darauf gesetzt, die Kunden mit Gutscheinen abzufinden. Dies scheiterte aber an der EU-Kommission. Anfang Juli wurde dann im Bundestag ein Gesetz beschlossen, wie solche Gutscheine ausgestaltet sein müssen. Annehmen muss sie aber niemand, Verbraucher können sich das Geld immer noch erstatten lassen.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Kritik aus Ministerium an Lufthansa: Beschwerdeflut bei Flugtickets . In: Legal Tribune Online, 10.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42448/ (abgerufen am: 12.08.2022 )

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