Das Fluggastrechteportal klagt gegen den Billigflieger: Durch ihr Lohndumping habe die Airline den Streik in der vergangenen Woche selbst heraufbeschworen. Deswegen könnten sich die Iren nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Das Fluggastrechteportal flightright.de hat vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main Klage gegen die irische Billigfluggesellschaft Ryanair eingereicht. Anlass sind die Streiks des deutschen Ryanair-Personals vergangene Woche. Die Airline verkündete mehrfach öffentlich, dass die jüngsten Streiks des eigenen Personals ein außergewöhnlicher Umstand seien und sie sämtliche Entschädigungsansprüche ablehne.
Nach Meinung von Flightright beruft sich Ryanair auf eine nicht mehr haltbare Rechtsprechung. Das Online-Portal beruft sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April dieses Jahres. Darin hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass die massenhafte Krankmeldung der Belegschaft von Tuifly keinen "außergewöhnlichen Umstand" darstellte, der die Fluggesellschaft von Entschädigungszahlungen befreit. Voraussetzung ist laut EuGH aber, dass der Streik aus der Einflusssphäre der Airline stammt. Bei Tuifly sei dies der Fall gewesen, da die Krankmeldungen auf die Ankündigung einer unternehmerischen Umstrukturierung der Tuifly folgte.
"Ryanair hat durch jahrelanges Lohndumping und Salamitaktik bei Gesprächen mit den Gewerkschaften einen solchen Streik heraufbeschworen. Der Streik ist hausgemacht und war die logische Konsequenz von Ryanairs fragwürdiger Personalpolitik", so Oskar de Felice, Jurist bei Flightright. Die Haltung von Ryanair sei verbraucherunfreundlich, aber gängige Praxis in dem irischen Unternehmen. So sollten "möglichst viele Passagiere mit den gesetzlich vorgeschriebenen Umbuchungen und Ticketpreiserstattungen abgespeist und vorsorglich davon abgehalten werden, die ihnen zustehenden Entschädigungsansprüche einzufordern."
acr/LTO-Redaktion
Flightright verklagt Ryanair: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30401 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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