Zweite Runde im Puddingstreit: Dr. Oetker will die Niederlage im Streit mit dem Discounter Aldi Süd über die Desserts "Paula" und "Flecki" nicht hinnehmen. Man habe gegen das Urteil des LG Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt, sagte ein Firmen-Sprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.
Erster Verhandlungstermin ist der 26. Juni, hieß es beim Oberlandesgericht (OLG). Das Landgericht (LG) hatte Anfang März den Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites "Flecki"-Verkaufsverbot zurückgewiesen. Das Aldi-Produkt "Flecki" unterscheide sich genügend stark von der Oetker-Süßspeise "Paula", hieß es damals. Die Richter sahen weder eine Verletzung des Designrechts noch die von Dr. Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße.
Dr. Oetker hatte 2006 den Vanille-Schoko-Pudding "Paula" mit dem markanten Design auf den Markt gebracht und die Technik patentieren lassen. Außerdem hatte sich das Unternehmen das Geschmacksmuster für "Paula" eintragen lassen. Aldi Süd bietet "Flecki" seit November 2011 an.
"Wir haben Berufung eingelegt, weil wir weiterhin der Ansicht sind, dass es sich hier um eine Verletzung des Geschmacksmusterrechts handelt", sagte Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. "Damit ist das eine nicht statthafte Nachahmung."
dpa/tko/LTO-Redaktion
Fleckenpudding-Streit mit Aldi Süd: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6275 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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