Die Beschwerdeführer hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Sie beantragten, der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen, zur Stabilisierung des Europäischen Währungsraums Finanzhilfen an Griechenland zu gewähren.
Kurz nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz – WFStG)" erhoben fünf Wissenschaftler Verfassungsbeschwerde. Die Professoren berufen sich bei ihrer Beschwerde auf einen Verstoß gegen EU-Verträge. Sie beantragten, der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen, zur Stabilisierung des Europäischen Währungsraums Finanzhilfen an Griechenland zu gewähren.
Ihr Eilantrag wurde indes abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht begründete dies damit, dass der Allgemeinheit schwerere Nachteile drohen würden, wenn die einstweilige Anordnung erginge und die Übernahme der Gewährleistungen sich später als verfassungsrechtlich zulässig erwiese.
Ein Termin für die endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ist noch nicht bekannt.
Finanzkrise in Griechenland: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/499 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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