Druckversion
Montag, 16.02.2026, 11:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/fg-niedersachsen-zum-ehegattensplitting-ausschluss-von-lebenspartnern-verfassungswidrig
Fenster schließen
Artikel drucken
2049

FG Niedersachsen zum Ehegattensplitting: Aus­schluss von Leben­s­part­nern ver­fas­sungs­widrig

von cdü / LTO-Redaktion

30.11.2010

Der Ausschluss von eingetragenen Lebenspartnern vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Zu dieser Entscheidung kam das Niedersächsische Finanzgericht. Es verwies zur Begründung auf einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem dieses eine vergleichbare Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft bei der Erbschaftsteuer gekippt hatte.

Anzeige

Die Antragstellerin beantragte beim Finanzamt mit ihrer Lebenspartnerin zusammen zur Einkommensteuer veranlagt zu werden. Das Finanzamt lehnte dies unter Hinweis darauf ab, dass der Gesetzgeber den Anspruch auf Zusammenveranlagung ausdrücklich auf Ehegatten beschränkt habe. Gleichzeitig lehnte das Finanzamt den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids ab.

Der 10. Senat des Niedersächsischen FG hält den Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für verfassungswidrig und hat den angefochtenen Einkommensteuerbescheid deswegen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes von der Vollziehung ausgesetzt.

Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe sei es dem Gesetzgeber grundsätzlich zwar nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen. Gehe die Förderung der Ehe jedoch mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese mit der Ehe vergleichbar seien, rechtfertige die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht.

Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) in der Vergangenheit die steuerliche Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften beim Veranlagungswahlrecht im Hinblick auf die Förderung von Ehe und Familie durch Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes für gerechtfertigt erachtet. In Anbetracht des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07) zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz könne diese Rechtsprechung jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden.

Es könne dahinstehen, ob die Eignung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft zur Zeugung gemeinsamer Kinder den Splittingtarif zugunsten von Ehegatten rechtfertige. Das geltende Recht mache nämlich die Privilegierung der Ehe nicht vom Vorhandensein gemeinsamer Kinder abhängig, sondern differenziere gerade nicht zwischen kinderlosen Ehen und solchen, aus denen Kinder hervorgegangen seien (Urt. v. 9.11.2010 (Az. 10 V 309/10).

Der 10. Senat des NFG hat die Beschwerde zum BFH zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH liegt derzeit noch nicht vor.

Mehr auf LTO:

Homosexuelle Paare: Vom Recht auf das eigene Kind

BGH: Homosexuelle Lebenspartner versorgungsrechtlich gleichgestellt

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

FG Niedersachsen zum Ehegattensplitting: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2049 (abgerufen am: 16.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Einkommensteuer
    • Lebenspartnerschaft (eingetragene)
  • Gerichte
    • Niedersächsisches Finanzgericht
Frontansicht auf drei geschlossene Garagen mit blauem Schwingtor 08.01.2026
Einkommensteuer

BFH zur Zweitwohnung:

Stell­platz ist keine Unter­kunft und damit zusätz­lich absetzbar

Die Mieten steigen, auch für Zweitwohnungsinhaber wird es immer teurer. Der BFH entlastet sie nun etwas: Kosten für einen Garagenstellplatz zählen nicht zur monatlichen Werbungskostengrenze in Höhe von 1.000 Euro.

Artikel lesen
Eine ältere Dame führt ein Telefongespräch. 15.09.2025
Einkommensteuer

Finanzgericht Münster:

Einen Trick­be­trug kann man nicht von der Steuer absetzen

50.000 Euro an Betrüger verloren – und trotzdem kein steuerlicher Trost. Das Finanzgericht Münster stellt klar: Solche Verluste zählen nicht als außergewöhnliche Belastungen.

Artikel lesen
Home-Office 17.04.2025
Arbeitszimmer

Bundesfinanzhof:

Umzug für Arbeits­zimmer ist nicht von Steuer absetzbar

Der heimische Arbeitsort ist oft ein Ansatzpunkt, um Steuern zu sparen. In einem aktuellen Fall des BFH klappte das nicht – trotz Corona-Argumenten. Dem Gericht fehlten die objektiven Kriterien.

Artikel lesen
Einkommensteuerbescheid (Muster) 17.09.2024
Bürokratie

Ergänzung des Bürokratieentlastungsgesetzes:

Steu­er­be­scheid soll künftig digital abrufbar sein

Die Koalition einigte sich schon 2023 auf Eckpunkte zum Bürokratieabbau: Firstverkürzungen, Formerleichterungen – und nun auch ein digitaler Steuerbescheid? Eine solchen Änderungsantrag brachten die Ampelparteien auf der Zielgeraden ein.

Artikel lesen
Polnischer Grenzkontrolleur, 1950 15.09.2024
Steuern

Steuerrecht nach dem zweiten Weltkrieg:

Wenn plötz­lich das Finanzamt weg ist

Kann man eine Rückzahlung von Steuervorauszahlungen verlangen, wenn die Behörde völlig untergegangen ist? In friedlichen Zeiten wirkt schon die Frage absurd. Der Bundesfinanzhof hatte aber 1952 nach dem Krieg eine Antwort zu finden.

Artikel lesen
Verzweiflung bei Erstellung der Steuererklärung 04.09.2024
Interview

Frist für Steuererklärung abgelaufen:

"Dann hilft nur noch Charme"

Bis Montag konnte man seine Steuererklärung abgeben. Doch wer musste das tun und was passiert, wenn man die Frist versäumt hat? Florian Oppel und Sophia Merzapour kennen die Antworten – und haben Tipps für das nächste Jahr.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von WWP Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

WWP Rechtsanwälte , Kiel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Real Es­ta­te Tax (w/m/d)

Taylor Wessing , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH