Niedersächsisches Finanzgericht legt "Soli" erneut vor: Im zweiten Anlauf soll er kippen

22.08.2013

Der Solidaritätszuschlag soll in Karlsruhe erneut auf den Prüfstand kommen. In einem zweiten Anlauf will das niedersächsische FG eine Musterklage des Bundes der Steuerzahler dem BVerfG vorlegen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass die Regelungen verfassungswidrig sind, sagte Sprecher Jörg Grune am Donnerstag in Hannover.

Arbeitnehmer würden durch den Solidaritätszuschlag ungerecht behandelt, so die niedersächsischen Richter. Die Regelung verstoße damit gegen das Gleichbehandlungsgebot. Eine ausführliche Begründung soll nach Aussage des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) voraussichtlich in sechs bis acht Wochen vorliegen (Az. 7 K 143/08).

Bereits 2009 war das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass der "Soli" verfassungswidrig sei. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte damals aber keine Veranlassung für eine verfassungsrechtliche Überprüfung gesehen. Unterstützt vom Bund der Steuerzahler hatte ein Angestellter geklagt, der 2007 rund 1000 Euro Solidaritätszuschlag hatte zahlen müssen und eine Aufhebung seines Steuerbescheids forderte.

Der Zuschlag wurde zunächst für ein Jahr kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt. Damit sollte vor allem der wirtschaftliche Aufbau im Osten finanziert werden. Seit 1995 wird der Zuschlag unbefristet erhoben. Seit 1998 liegt er bei 5,5 Prozent Aufschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Einnahmen von derzeit jährlich 12 bis 13 Milliarden Euro werden aber längst nicht mehr ausschließlich für den Aufbau Ost verwendet.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Niedersächsisches Finanzgericht legt "Soli" erneut vor: Im zweiten Anlauf soll er kippen . In: Legal Tribune Online, 22.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9415/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen