Druckversion
Freitag, 4.09.2026, 16:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/fg-muenster-erstattungszinsen-nicht-steuerbar
Fenster schließen
Artikel drucken
6625

FG Münster zu Steuererstattungen: Erstattungszinsen nicht notwendig steuerpflichtig

16.07.2012

Der 2. Senat des FG Münster hat in zwei am Montag veröffentlichten Urteilen klargestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG nicht steuerpflichtig sind. Dies gilt nach Auffassung des Senates auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren.

Anzeige

In den Streitfällen hatten die Kläger in den Jahren 1992 bzw. 1996 Erstattungszinsen erhalten. Zugleich hatten sie in ihrer Steuererklärung auch Nachzahlungszinsen geltend gemacht. Das Finanzamt besteuerte die Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und berücksichtigte die Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben. Im Jahr 2010 beantragten die Kläger sodann unter Hinweis auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Urt. v. 15.06.2010, Az. VIII R 33/07), die Erstattungszinsen steuerfrei zu stellen.

Der 2. Senat des Finanzgerichts (FG) Münster gab den Klägern jetzt Recht (Urt. v. 10.05.2012, Az. 2 K 1947/00 E, 2 K 1950/00 E). Der Gesetzgeber habe mit § 12 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) die Grundentscheidung getroffen, Erstattungszinsen steuerfrei zu stellen. Dies habe auch der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 15. Juni 2010 so gesehen. Soweit der BFH dies auch unter Hinweis auf den ab 1999 bestehenden Gleichklang zwischen der Steuerfreiheit von Erstattungszinsen einerseits und der Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen andererseits begründet habe, folge hieraus nicht, dass Erstattungszinsen steuerbar seien, solange Nachzahlungszinsen – wie in den Streitjahren – noch als Sonderausgaben abzugsfähig gewesen seien. Ein solcher Umkehrschluss verstieße gegen die Grundentscheidung des § 12 Nr. 3 EStG und stellte eine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung dar.

Auf die Frage, ob die durch das Jahressteuergesetz 2010 als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH neu eingefügte Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, die Erstattungszinsen ausdrücklich den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordne, auch rückwirkend auf die Streitjahre Anwendung finde, komme es nicht an. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG sei keine Spezialregelung gegenüber § 12 Nr. 3 EStG. Vielmehr gehe § 12 Nr. 3 EStG als eine den einzelnen Einkunftsarten systematisch vorangestellte Vorschrift § 20 Abs. 1 EStG vor.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Revision zum BFH zugelassen.

age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

FG Münster zu Steuererstattungen: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6625 (abgerufen am: 04.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Bundesfinanzhof (BFH)
    • Zinsen
  • Gerichte
    • Finanzgericht Münster
Menschen stoßen bei einem Sektempfang an (Symbolbild). 24.02.2026
Bundesfinanzhof (BFH)

BFH zu Abschiedsparty des Arbeitgebers:

Auch ein teurer Chef-Abschied ist kein Arbeits­lohn

Veranstaltet und bezahlt ein Unternehmen die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers, der in Rente geht, muss dieser die Kosten nicht als Arbeitslohn versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Artikel lesen
Bundesfinanzhof 10.12.2025
Grundsteuer

Elf Länder betroffen:

BFH hält Grund­steuer-Bun­des­mo­dell für ver­fas­sungs­gemäß

Deutschlands höchstes Finanzgericht erklärt die Grundsteuer-Reform für rechtens. Doch Immobilieneigentümer und Steuerzahlerbund wollen sich nicht geschlagen geben und kündigen direkt den Gang nach Karlsruhe an.

Artikel lesen
Eine Familie mit fünf Kindern in einem Elendsquartier im Bayerischen Wald. Durch den Raum läuft ein Huhn. Ein Mädchen isst etwas, ein anderes spielt mit einer Puppe und der Junge stampft Milch. (Aufnahmedatum: 01.01.1950-31.12.1959) 16.11.2025
Rechtsgeschichte

Das Soforthilfegesetz von 1949:

Sch­re­cken oder heim­li­ches Vor­bild für den heu­tigen Sozial­staat?

Vor 75 Jahren beschäftigte sich der Bundesfinanzhof mit dem Soforthilfegesetz. Es machte rückwirkende Abgaben möglich. Dieses Geld ging etwa an politisch Verfolgte des zweiten Weltkriegs. Ein partizipatives Konzept des Sozialstaates.

Artikel lesen
M.M. Warburg Bank Hamburg 14.08.2025
Cum-Ex

BFH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück:

War­burg Bank erhält 155 Mil­lionen Euro nicht zurück

Seit Jahren versucht die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Hamburger Warburg Bank, 155 Millionen Euro von der Steuerverwaltung zurückzubekommen. Jetzt gibt es in der Sache eine Entscheidung des BFH.

Artikel lesen
Der Bundesfinanzhof 06.08.2025
Justiz

BMJV reagiert auf sinkende Eingangszahlen:

Bun­des­ge­richte sollen Rich­t­er­s­tellen abbauen

Schon länger beobachtet das BMJV sinkende Klagezahlen bei einigen Bundesgerichten. Nun soll es erste Konsequenzen für Stellen geben. Betroffen sind das BVerwG und der BFH. Der hat sogar schon zum August einen Senat aufgelöst.

Artikel lesen
Schild am BFH 23.05.2025
Richter

Vertretungszwang am Bundesfinanzhof:

Richter dürfen sich nicht selbst ver­t­reten

Allein die juristische Ausbildung reicht nicht: Ein Sozialrichter klagte sich in eigener Sache bis zum Bundesfinanzhof, aber durfte sich dort nicht selbst vertreten. Richter stehen nämlich nicht in der Liste der Prozessbevollmächtigten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te In­tel­lec­tual Pro­per­ty (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Transatlantic Legal Conference #tlc26

04.09.2026, Köln

Verteidigung im Jugendstrafverfahren

04.09.2026

Aktuelles zum Sachversicherungsrecht

04.09.2026

Abfindungsvergleich Teil 1

04.09.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz rechtssicher und effektiv gestalten

04.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH